HCI MS City of Guangzhou insolvent

02.03.2016, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (274 mal gelesen)
Das Amtsgericht Lüneburg hat am 29. Februar das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Schiffsfonds HCI MS City of Guangzhou eröffnet (Az.: 56 IN 16/16). Anleger müssen jetzt mit hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage rechnen.

Das Emissionshaus HCI Capital hatte den Schiffsfonds MS City of Guangzhou im Mai 2007 aufgelegt. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro an dem Containerschiff beteiligen. Insgesamt wurden rund 15 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Hinzu kamen Darlehen in Höhe von ca. 22 Millionen Euro. Allerdings verlief die Investition für die Anleger wenig erfreulich. Wirtschaftliche Schwierigkeiten führten dazu, dass schon 2011 erneut Kapital eingesammelt werden musste. Auch 2013 sollten die Anleger Geld „nachschießen“, um einen Notverkauf des Schiffes zu verhindern. Nun ist die Fondsgesellschaft insolvent und die Anleger müssen den Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals fürchten.

„Damit es nicht so weit kommt, können aber auch Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Ansatzpunkt hierfür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. In den Beratungsgesprächen wurden Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Geldanlagen angepriesen. „Die Risiken wurden hingegen häufig verschwiegen“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört aber auch die umfassende Aufklärung über die Risiken. Dazu zählen beispielsweise die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und insbesondere das Totalverlust-Risiko. Wurden die Risiken verschwiegen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Das gilt auch wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen nicht offengelegt haben. Diese sog. Kick-Backs können einen erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben. Daher müssen die Anleger nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwingend über die Kick-Backs aufgeklärt werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen:


Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi
Kanzlei Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de