HCI MS Hammonia Berolina: Verjährung der Schadensersatzansprüche droht
27.01.2017, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (143 mal gelesen)
Der von HCI Capital aufgelegte Schiffsfonds MS Hammonia Berolina ist insolvent. Das reguläre Insolvenzverfahren über die MS "Hammonia Berolina" Schiffahrts GmbH & Co. KG wurde am 20. Januar am Amtsgericht Reinbek eröffnet (Az.: 8 IN 235/16).
„Durch die Insolvenz kann den Anlegern der Totalverlust ihrer Einlage drohen. Um sich vor den Verlusten zu schützen, können die Anleger aber auch Schadensersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Das sollten die Anleger allerdings nicht mehr auf die lange Bank schieben. Denn ihre Forderungen könnten schon in Kürze verjähren. HCI hatte den Schiffsfonds MS Hammonia Berolina im Oktober 2006 aufgelegt. Schadensersatzansprüche können auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft verjährt sein. Rechtsanwalt Kanz: „Anleger, die sich 2007 an dem Fonds beteiligt haben, müssen also handeln, wenn sie nicht die Verjährung ihrer Forderungen riskieren möchten.“
Für die Anleger verlief die Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI MS Hammonia Berolina enttäuschend. Die prognostizierten Ausschüttungen konnten nicht erreicht werden. Nach dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 gerieten etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Denn die Nachfrage brach ein und mit ihr die Charterraten. Das brachte die Kalkulation ins Wanken und am Ende stand häufig die Insolvenz der Fondsgesellschaften.
„Die vergangenen Jahre und die zahlreichen Insolvenzen haben gezeigt, dass Schiffsfonds keineswegs sichere und renditeträchtige Kapitalanlagen sind, sondern einen spekulativen Charakter haben und für sicherheitsorientierte Anleger oder den Aufbau einer Altersvorsorge nicht geeignet sind“, erklärt Rechtsanwalt Kanz. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger daher auch umfassend über die bestehenden Risiken wie lange Laufzeiten, erschwerte Handelbarkeit der Anteile, Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere auch die Möglichkeit des Totalverlusts aufgeklärt werden müssen. „Die Erfahrung zeigt, dass die Risiken in den Anlageberatungsgesprächen aber oft verschwiegen wurden. In diesen Fällen können Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Kanz.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
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„Durch die Insolvenz kann den Anlegern der Totalverlust ihrer Einlage drohen. Um sich vor den Verlusten zu schützen, können die Anleger aber auch Schadensersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Das sollten die Anleger allerdings nicht mehr auf die lange Bank schieben. Denn ihre Forderungen könnten schon in Kürze verjähren. HCI hatte den Schiffsfonds MS Hammonia Berolina im Oktober 2006 aufgelegt. Schadensersatzansprüche können auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft verjährt sein. Rechtsanwalt Kanz: „Anleger, die sich 2007 an dem Fonds beteiligt haben, müssen also handeln, wenn sie nicht die Verjährung ihrer Forderungen riskieren möchten.“
Für die Anleger verlief die Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI MS Hammonia Berolina enttäuschend. Die prognostizierten Ausschüttungen konnten nicht erreicht werden. Nach dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 gerieten etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Denn die Nachfrage brach ein und mit ihr die Charterraten. Das brachte die Kalkulation ins Wanken und am Ende stand häufig die Insolvenz der Fondsgesellschaften.
„Die vergangenen Jahre und die zahlreichen Insolvenzen haben gezeigt, dass Schiffsfonds keineswegs sichere und renditeträchtige Kapitalanlagen sind, sondern einen spekulativen Charakter haben und für sicherheitsorientierte Anleger oder den Aufbau einer Altersvorsorge nicht geeignet sind“, erklärt Rechtsanwalt Kanz. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger daher auch umfassend über die bestehenden Risiken wie lange Laufzeiten, erschwerte Handelbarkeit der Anteile, Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere auch die Möglichkeit des Totalverlusts aufgeklärt werden müssen. „Die Erfahrung zeigt, dass die Risiken in den Anlageberatungsgesprächen aber oft verschwiegen wurden. In diesen Fällen können Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Kanz.
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