HCI MS Julietta: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet – Anlegern droht Rückzahlung der Ausschüttungen

19.12.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1153 mal gelesen)
Wenige Tage vor Weihnachten flatterte Anlegern des HCI Renditefonds I unschöne Post ins Haus. Die HCI Treuhand teilte mit, dass das vorläufige Insolvenzverfahren über die MS Julietta eröffnet wurde. Den Anlegern droht nicht nur der Totalverlust ihres investierten Geldes, sondern möglicherweise müssen sie auch noch bereits geleistete Ausschüttungen wieder zurückzahlen.

Die im Sommer geplanten Restrukturierungsmaßnahmen für das Schiff seien ebenso gescheitert wie der angestrebte Verkauf der MS Julietta. Da in der Zwischenzeit die finanzierende Bank auch noch die Hypothekendarlehen fällig gestellt habe, musste Insolvenzantrag gestellt werden. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde am 18. 11. 2013 am Amtsgericht Nordenham eröffnet.

Die HCI Treuhand teilt weiter mit, dass die MS Julietta im Februar 2014 zwangsversteigert werden soll. Ob der Verkaufspreis alle Verbindlichkeiten decke, sei aber fraglich. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie bereits erhaltene Ausschüttungen eventuell wieder zurückzahlen müssen.

„Anleger sollten jetzt schnellstens handeln“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Er rät den betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen zu lassen. „Bei der Vermittlung von Schiffsfonds-Anteilen war unserer Erfahrung nach schon häufig die Anlageberatung fehlerhaft“, so der Jurist. Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch die Aufklärung über sämtliche Risiken, die im Zusammenhang mit der Investition stehen. „Mit den Anteilen an Schiffsfonds wurden unternehmerische Beteiligungen erworben. Solche sind schon naturgemäß mit Risiken behaftet. Auch mit dem Risiko des Totalverlusts. Daher können Schiffsfonds in der Regel auch nicht als sichere Altersvorsorge beworben werden“, erklärt Cäsar-Preller.

Auch die Rückzahlung der Ausschüttungen sollten die Anleger nach Meinung des Fachanwalts nicht klaglos hinnehmen. „Der BGH hat erst im März 2013 ein entsprechendes Urteil erlassen. Demnach ist die Rückforderung der Ausschüttungen nicht so ohne weiteres möglich. Daher muss der Gesellschaftsvertrag genau überprüft werden“, so Cäsar-Preller.

Außerdem sei zu prüfen, ob die vermittelnde Bank Provisionen, die sie möglicherweise erhalten hat, gegenüber dem Kunden verschwiegen hat. Laut Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-Backs allerdings offengelegt werden. „Es gibt also verschiedene Ansatzmöglichkeiten für die Anleger, den Schaden abzuwenden oder wenigstens zu minimieren“, so Cäsar-Preller.

Da das Emissionshaus HCI Capital den HCI Renditefonds I bereits im Jahr 2003 platziert hat, sollten Anleger nicht mehr lange warten, um ihre Forderungen geltend zu machen, da möglicherweise schon Verjährung droht.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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