HCI MS Pioneer Lake: AG Hamburg eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahre

05.05.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (499 mal gelesen)
Das Amtsgericht Hamburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Schiffsfonds HCI MS Pioneer Lake eröffnet (Az.: 67g IN 577/14). Den Anlegern droht der Totalverlust ihrer Einlage.

„Die Anleger müssen möglicherweise nicht nur mit dem Totalverlust ihres eingesetzten Geldes rechnen, sondern eventuell auch mit der Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. „Dagegen sollten sie sich wehren.“

Denn schutzlos sind die Anleger nicht gestellt. Sie haben auch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Ein erfolgversprechender Ansatzpunkt dafür sei, eine fehlerhafte Anlageberatung. „Es ist immer wieder festzustellen, dass die Anleger nicht ordnungsgemäß beraten wurden. Heißt: Die Risiken der Beteiligung an einem Schiffsfonds wurden gar nicht oder nur verharmlosend dargestellt. Und das obwohl den Anlegern am Ende sogar der Totalverlust der Einlage drohen kann“, so Cäsar-Preller. Trotz dieser Risiken seien Beteiligungen an Schiffsfonds auch an betont sicherheitsbewusste Anleger vermittelt worden. „Diese wollten häufig nur etwas Geld für ihre Altersvorsorge sicher anlegen. Doch Schiffsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen, sondern hoch spekulativ. Wurden die Anleger dementsprechend falsch beraten, kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, erklärt Cäsar-Preller.

Ein Grund für eine solche Falschberatung könne das Provisionsinteresse der vermittelnden Banken sein. „Und das muss nicht immer mit den Anlagezielen des Kunden übereinstimmen“, erklärt Cäsar-Preller. Allerdings seien die vermittelnden Banken nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH auch dazu verpflichtet, ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, offen zu legen, damit der Kunde zumindest einen Eindruck vom Provisionsinteresse der Banken erhält. „Wurden die Kick-Backs verschwiegen, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden“, so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

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