HCI MS Sabrina: Schiffsfonds steht vor der Insolvenz

20.06.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (784 mal gelesen)
Das Vermögen der MS Sabrina Conship GmbH & Co. Reederei KG wurde am Amtsgericht Meppen unter die vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt (Az. 9 IN 92/14), berichtet das fondstelegramm. Das Sanierungskonzept für den Schiffsfonds hat offenbar nicht gegriffen.

Der Schiffsfonds HCI MS Sabrina litt schon längere Zeit unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Schon 2012 wurde ein Sanierungskonzept aufgelegt, allerdings brachten die Gesellschafter nur etwa die Hälfte des benötigten Kapitals auf. Ein geändertes Sanierungskonzept ein Jahr später brachte nun offenbar auch nicht den gewünschten Erfolg.

„Für die Anleger, die noch einmal frisches Geld nachgeschossen haben, ist das natürlich doppelt bitter“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Denn im Fall einer Insolvenz droht den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Kapitals.

Um nicht auf dem Schaden sitzenzubleiben, können die Anleger aber auch juristischen Rat suchen. „Gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds ist es erfahrungsgemäß häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen“, so Cäsar-Preller. Den Anlegern seien Schiffsfonds dabei als besonders renditestarke und sichere Kapitalanlagen empfohlen worden. „Tatsächlich handelt es sich dabei aber um unternehmerische Beteiligungen mit Totalverlustrisiko. So eine Kapitalanlage kann nicht für den Aufbau einer sicheren Altersvorsorge geeignet sein“, erklärt der erfahrene Jurist.

Außerdem haben Banken oftmals auch nicht über die Provisionen aufgeklärt, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten haben. „Auch dieses Verschweigen der so genannten Kick-Back-Zahlungen löst Schadensersatzansprüche aus“, erklärt Cäsar-Preller. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in diesen Fällen eindeutig. Da die Provisionen massiven Einfluss auf die Kaufentscheidung haben können, müssen sie von den Banken auch offengelegt werden.

Ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt, muss im Einzelfall ermittelt werden. Da Schadensersatzansprüche verjähren können, sollten die betroffenen Anleger mit der Geltendmachung ihrer Interessen nicht mehr lange warten.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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