HCI MS Vogerunner: Schadensersatzansprüche der Anleger

21.12.2016, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (215 mal gelesen)
Das Damoklesschwert von hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust schwebt über den Anlegern des Schiffsfonds HCI MS Vogerunner.

Schon vor gut zehn Monaten wurde am Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft eröffnet (Az.: 67c IN 47/16). Die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens lässt immer noch auf sich warten.

Im Jahr 2008 bot das Emissionshaus HCI Capital den Schiffsfonds MS Vogerunner zur Beteiligung an. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro an der Fondsgesellschaft beteiligen.

Die erhofften Renditen für die Anleger stellten sich allerdings nicht ein. Im Gegenteil: Nach dem Insolvenzantrag müssen die Anleger mit hohen Verlusten rechnen. „Um diese Verluste abzuwehren, können die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Gerade bei Schiffsfonds bestehen häufig gute Aussichten, Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung durchsetzen zu können“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

In den Anlageberatungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds oftmals als sichere und renditestarke Kapitalanlage dargestellt. Doch in Folge der Finanzkrise 2008 gerieten viele Schiffsfonds aufgrund sinkender Charterraten in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die oft genug in der Insolvenz endeten. Über die bestehenden Risiken hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen aber auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Zu diesen Risiken zählen bspw. die langen Laufzeiten, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung oder die Möglichkeit des Totalverlusts. Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi: „Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen nicht ausreichend dargestellt oder sogar ganz verschwiegen. Obwohl Schiffsfonds spekulative Geldanlagen sind, wurden sie oftmals sogar als Baustein zur Altersvorsorge angeboten. Eine derartige Falschberatung kann Schadensersatzansprüche der Anleger nach sich ziehen.“

Ebenso hätten die Anleger auch über hohe Provisionen, die für die Vermittlung der Fondsanteile geflossen sind, aufgeklärt werden müssen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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