HCI Renditefonds Premium III – MS Kaspar Schulte vor dem Verkauf

28.05.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (750 mal gelesen)
Der Produktentanker MS Kaspar Schulte aus dem HCI Renditefonds Premium III steht offenbar vor dem Verkauf, wie das „fondstelegramm“ meldet. Damit wäre auch das letzte Schiff, in das der Dachfonds investiert hat, verkauft oder insolvent.

Der Ende 2004 aufgelegte Dachfonds investierte ursprünglich in vier Schiffe. Das Containerschiff MS MarCheyenne wurde 2007 verkauft und der Massengutfrachter MS Bulk Asia 2013. Für den Frachter HR Indication musste im vergangenen Jahr Insolvenzantrag gestellt werden. Nun steht der Produktentanker MS Kaspar Schulte offenbar unmittelbar vor dem Verkauf.

Nachdem sich die Anleger in den ersten Jahren über die erfreuliche Entwicklung ihrer Kapitalanlage freuen konnten, erfasste die anhaltenden Krise der Schifffahrt auch diesen Fonds. „Anleger, die von der Entwicklung ihrer Kapitalanlage enttäuscht sind, können immer noch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Ausschlaggebend für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein.

Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen gerne als sichere und renditestarke Kapitalanlage angepriesen. Tatsächlich handelt es sich aber um spekulative und riskante Geldanlagen, die nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sind“, so Cäsar-Preller. Daher hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. „Denn sie erwerben unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken, die bis zum Totalverlust der Einlage reichen“, erklärt Cäsar-Preller. Dennoch wurden Schiffsfonds auch immer wieder an sicherheitsbewusste Anleger, die in ihre Altersvorsorge investieren wollten, vermittelt. Durch so eine Falschberatung können Schadensersatzansprüche entstanden sein.

Außerdem hätten die vermittelnden Banken auch über ihre Rückvergütungen informieren müssen. Cäsar-Preller: „Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen diese sog. Kick-Backs nicht verschwiegen werden, da sie für den Anleger ein Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken sein können. Und das muss nicht unbedingt mit den Wünschen des Anlegers nach einer sicheren Kapitalanlage im Einklang stehen.“

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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