HCI Schiffsfonds I - MS Finex insolvent

13.11.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (686 mal gelesen)
Über die Gesellschaft des Mehrzweckfrachters MS Finex aus dem HCI Schiffsfonds I ist am Amtsgericht Cuxhaven das Insolvenzverfahren eröffnet worden (Az.: 12 IN 135/14). Das dürfte auch die Wirtschaftlichkeit des Dachfonds HCI Schiffsfonds I beeinträchtigen.

Über die Gesellschaft des Mehrzweckfrachters MS Finex aus dem HCI Schiffsfonds I ist am Amtsgericht Cuxhaven das Insolvenzverfahren eröffnet worden (Az.: 12 IN 135/14). Das dürfte auch die Wirtschaftlichkeit des Dachfonds HCI Schiffsfonds I beeinträchtigen.

Denn der Dachfonds wurde in der Vergangenheit ohnehin schon gebeutelt. Insgesamt hatte der HCI Schiffsfonds I in sechs Schiffe investiert. Neben der MS Finex gehörten auch die MS Anna Sophie und MS Rebecca dazu. Über beide Schiffsgesellschaften wurde aber auch schon in diesem Jahr das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Die Anleger müssen finanzielle Verluste befürchten.

Daher empfiehlt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen rechtlich überprüfen zu lassen. „Etliche Schiffsfonds haben in den vergangenen Monaten und Jahren Insolvenz angemeldet. In den Anlageberatungsgesprächen wurden sie aber häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlage dargestellt. Das waren sie jedoch zu keinem Zeitpunkt. Denn für die Anleger bestand immer das Risiko des Totalverlusts. Von daher waren und sind Schiffsfonds keine sicheren Geldanlagen und auch nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet“, so Cäsar-Preller.

Allerdings seien die Risiken in den Beratungsgesprächen auch gerne mal verschwiegen worden. Cäsar-Preller: „In den Fällen solcher Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden.“

Die vermittelnden Banken hätten jedoch nicht nur auf die Risiken hinwiesen müssen, sondern auch ihre Rückvergütungen dem Kunden gegenüber offen legen müssen. Nach Rechtsprechung des BGH müssen diese so genannten Kick-Backs offen gelegt werden, damit der Kunde sich ein Bild vom Provisionsinteresse der Banken machen kann, ehe er sich für eine Beteiligung entscheidet. „Sollten auch noch hohe Innenprovisionen geflossen sein, wäre das ebenfalls ein Grund für Schadensersatzansprüche“, erklärt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de/

Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 17 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de