HCI Schiffsfonds MS City of Guangzhou: Möglichkeiten der Anleger

28.01.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1012 mal gelesen)
Die Anleger des HCI Schiffsfonds MS City of Guangzhou wurden im September 2013 bereits zum zweiten Mal aufgefordert, Nachzahlungen zu leisten, um den wirtschaftlich kriselnden Fonds vor dem Notverkauf des Containerschiffes zu bewahren.

Das Emissionshaus HCI Capital hatte den Schiffsfonds MS City of Guangzhou im Jahr 2007 am Markt platziert. Für die Anleger blieb die Erfolgsgeschichte aus. Hatten sie 2008 immerhin noch Ausschüttungen erhalten, blieben diese danach offenbar aus. Schon 2011 wurden sie daher aufgefordert, weiteres Kapital zu investieren, um den Fonds aus seiner wirtschaftlichen Schieflage zu retten. Im Herbst 2013 wiederholte sich das Spiel. Ohne „frisches“ Kapital drohe der Notverkauf des Schiffes. „Anleger sollten sich immer gut überlegen, ob sie weiteres Geld investieren wollen, um einen Fonds zu retten. Am Ende können die Verluste noch größer sein. Auch bereits geleistete gewinnunabhängige Ausschüttungen können nicht ohne weiteres von der Fondsgesellschaft zurückgefordert werden. Dies muss nach Rechtsprechung des BGH ausdrücklich vertraglich geregelt sein“, erklärt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Schiffsfonds-Anlegern, die mit der Entwicklung ihrer Kapitalanlage unzufrieden sind, empfiehlt der erfahrene Jurist, die Anlage rechtlich überprüfen zu lassen und ggfs. Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese können aus möglichen Beratungsfehlern resultieren. „Im Beratungsgespräch werden Schiffsfonds unserer Erfahrung nach häufig als sehr sichere Kapitalanlagen angepriesen. Tatsächlich sind sie als unternehmerische Beteiligungen aber einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt, über die die Anleger aufgeklärt werden müssen“, so Cäsar-Preller. Zu diesen Risiken zählt neben den meist langen Laufzeiten oder der erschwerten Handelbarkeit der Fondsanteile auch der Totalverlust des investierten Geldes.

Darüber hinaus hätten die Anleger auch ungefragt über sämtliche Rückvergütungen, die die Bank für die Vermittlung erhält, informiert werden müssen. „Damit sind sämtliche Provisionen gemeint, nicht nur das Agio“, betont Cäsar-Preller. Denn laut Rechtsprechung des BGH können diese Rückvergütungen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben. Sowohl das Verschweigen dieser Provisionen als auch die mangelhafte Risikoaufklärung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

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