HCI Schiffsfonds VII: MS Jannie C vor der Insolvenz

07.03.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (995 mal gelesen)
Schlechte Nachrichten für die Anleger des HCI Schiffsfonds VII: Das Amtsgericht Tostedt hat das Vermögen des Gesellschaft des Mehrzweckfrachters MS Jannie C unter die vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt (Az.: 22 IN 34/14). Das berichtet das fondstelegramm.

Die drohende Insolvenz ist nicht die erste schlechte Nachricht, die die Anleger des HCI Schiffsfonds VII verdauen müssen. Schon seit dem Jahr 2008 bleiben die Ausschüttungen hinter den prospektierten Erwartungen zurück. Ursprünglich hatte der Fonds in sieben Einschiffgesellschaften investiert. Der Mehrzweckfrachter MS Jannie C wurde 2003 in den Fonds eingebracht.

Die nach wie vor anhaltende Krise der Schifffahrt ist an dem HCI Schiffsfonds VII nicht spurlos vorüber gegangen. Da ein Ende der Krise immer noch nicht absehbar ist, sollten enttäuschte Anleger daher überprüfen lassen, ob sie nicht Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können.

Diese können aus unterschiedlichen Gründen bestehen. „In Betracht kommt z.B. eine fehlerhafte Anlageberatung“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger auf alle Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufmerksam gemacht werden müssen. „Mit der Beteiligung an Schiffsfonds setzen sich die Anleger einer ganzen Reihe von Risiken aus. Dazu zählen u.a. Wechselkursschwankungen, lange Laufzeiten, erschwerte Handelbarkeit der Anteile und nicht zuletzt das Totalverlust-Risiko“, so Cäsar-Preller. Daher seien Beteiligungen an Schiffsfonds auch als Altersvorsorge ungeeignet. „Wenn das Risiko des Totalverlusts besteht, kann von einer sicheren Kapitalanlage nicht die Rede sein. Wir haben aber die Erfahrung gemacht, dass Schiffsfonds genau mit diesem Argument an den Mann gebracht wurden“, erklärt der Fachanwalt.

Eine unzureichende Risikoaufklärung kann aber ebenso zu Schadensersatzansprüchen führen wie das Verschweigen der Rückvergütungen durch die Bank. Laut Rechtsprechung des BGH müssen die Banken alle Provisionen, die sie für die Vermittlung erhalten, auch offen legen. Denn diese sog. Kick-Backs können die Kaufentscheidung erheblich beeinflussen und auch ein Zeichen dafür sein, ob die Bank die eigenen Provisionen mehr im Fokus hatte als die Wünsche des Kunden.

Außerdem kommen auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Betracht. „Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig sein und der Realität entsprechen. Es muss auch erkennbar sein, wie hoch die sog. Weichkosten, z.B. für den Vertrieb, sind. Liegt ein Prospektfehler vor, kann die Kapitalanlage rückabgewickelt werden“, erklärt Cäsar-Preller.

Da schon bald Verjährung drohen könnte, sollten Anleger, die Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, damit nicht mehr lange warten.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundeweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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