HCI Schiffsfonds VIII: Insolvenzen der vorläufige Tiefpunkt – Möglichkeiten der Anleger

30.05.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1397 mal gelesen)
Der HCI Schiffsfonds VIII blieb schon lange hinter den Erwartungen zurück. In den vergangenen Monaten mussten die enttäuschten Anleger auch noch die Insolvenzen der MS Pandora und MS Maria Sibum verkraften. „Für die Anleger bleibt als Ausweg wohl nur noch, Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich geltend zu machen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Die Krise des HCI Schiffsfonds hat wohl im April 2013 mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das MS Maria Sibum ihren vorläufigen Tiefpunkt erreicht. Allerdings sah es schon lange zuvor wirtschaftlich nicht gut für den Dachfonds aus, der in insgesamt acht Schiffe investiert hatte. Die prospektierten Erwartungen wurden deutlich verfehlt.

„Der HCI Schiffsfonds VIII zeigt, dass Investitionen in Schiffsfonds hoch spekulative Geschäfte mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken sind. Über genau diese Risiken hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen aufgeklärt werden müssen“, erklärt Cäsar-Preller. Die Erfahrung zeige aber, dass die Anlageberatung in der Realität häufig ganz anders verlief. „Da wurden Schiffsfonds als lukrative Kapitalanlagen mit satten Renditen oder als sichere Altersvorsorge angepriesen“, weiß der Jurist aus Gesprächen mit seinen Mandanten. Aber genau in dieser fehlerhaften Beratung liegt jetzt für die enttäuschten Anleger die Chance, ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen. „Die Rechtsprechung ist da inzwischen eindeutig“, macht Cäsar-Preller geschädigten Anlegern Mut.

Außerdem wurden in den Beratungsgesprächen häufig die Provisionen verschwiegen, die für die Vermittlung der Anlage geflossen sind. „Aber auch darüber hätten die Anleger genau informiert werden müssen“, so der Jurist.

Insgesamt sieht Cäsar-Preller für viele Anleger gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können: „Auch wenn das natürlich immer im Einzelfall geprüft werden muss.“

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