HCI Shipping Select 28: Fünf Zielfonds in der Insolvenz

25.06.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (495 mal gelesen)
Der HCI Shipping Select 28 investierte als Dachfonds in sechs Schiffsgesellschaften. Für fünf dieser Gesellschaften wurde inzwischen Insolvenzantrag gestellt. Anleger müssen mit hohen finanziellen Verlusten rechnen.

Für die Anleger, die sich an dem HCI Shipping Select 28 beteiligten, ging die Rechnung nicht auf. Der erst 2008 aufgelegte Dachfonds wurde schnell von der Krise der Schifffahrt erfasst. Für die Tanker Hellespont Crusader und Hellespont Commander wurden bereits 2012 Insolvenzanträge gestellt, die Frachter HR Facility und HR Frequency ereilte 2014 das gleiche Schicksal. Nun reihte sich auch der bereits 2011 verkaufte Tanker Hellespont Trustful in die Reihe der Insolvenzen ein. Das Amtsgericht Bremen eröffnete am 16. Juni 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft (Az.: 509 IN 15/15). Damit ist von den ehemals sechs Schiffen, in die der HCI Shipping Select 28 investierte, nur noch der Bulker „Pavian“ verblieben.

Die Anleger des Dachfonds müssen mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust der Einlage rechnen. Daher empfiehlt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken von Schiffsfonds informiert werden müssen. Cäsar-Preller: „Das ist aber häufig nicht geschehen. Schiffsfonds wurden erfahrungsgemäß als sehr sichere Kapitalanlagen angepriesen. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Das zeigen nicht nur die zahlreichen Schiffsfonds-Insolvenzen.“

Den Anleger droht im Insolvenzfall meist der Totalverlust der Einlage. Denn sie haben mit den Fondsanteilen in der Regel unternehmerische Beteiligungen erworben. Das bedeutet naturgemäß auch ein unternehmerisches Risiko. „Darüber wurden die Anleger aber oft im Unklaren gelassen. Risiken wurden gar nicht oder nur unzureichend erwähnt. Trotz des Totalverlust-Risikos wurden Schiffsfonds auch immer wieder an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die beispielsweise etwas fürs Alter auf die hohe Kante legen wollten. Bei so einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, erklärt Cäsar-Preller.

Zudem hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des BGH auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) offenlegen müssen. Wurden die Kick-Backs verschwiegen, rechtfertigt das ebenfalls die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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