HCI Shipping Select XIX – MS Jork Rover insolvent

03.07.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (512 mal gelesen)
Auf die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select XIX kommen unruhige Zeiten zu. Das Amtsgericht Neumünster hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS Jork Rover aus dem Dachfonds am 26. Juni 2015 eröffnet (Az.: 93 IN 52/15).

HCI Capital hatte den HCI Shipping Select XIX im Jahr 2006 aufgelegt. Der Dachfonds investierte in den Mehrzweckfrachter MS Hammonia Constitution (ehemals MS Beluga Constellation), das Containerschiff MS Jork Rover und den Tanker MT Hellespont Prosperity, der bereits 2013 verkauft wurde. Nach dem Insolvenzantrag für die Gesellschaft der MS Jork Rover ist somit nur noch ein Schiff für den Dachfonds unter Fahrt.

„Ob damit die Wirtschaftlichkeit des Fonds aufrecht erhalten werden kann, ist zumindest ungewiss“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Zumal der HCI Shipping Select XIX die Erwartungen der Anleger ohnehin nicht erfüllen konnte. Bereits 2012 mussten Sanierungsmaßnahmen beschlossen werden. Daher empfiehlt Cäsar-Preller den Anlegern nun, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Ausschlaggebend für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein.

Im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten den Anlegern nicht nur die Vorzüge der Kapitalanlage dargestellt werden dürfen, sondern auch ihre Risiken aufgezeigt werden müssen. So sind Schiffsfonds auch keineswegs die sicheren Kapitalanlagen als die die in der Anlageberatung gerne beschrieben wurden. „In der Regel erwerben die Anleger unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken. Unterm Strich kann am Ende der Totalverlust der Einlage für die Anleger stehen“, erklärt Cäsar-Preller. Dennoch wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen häufig nur unzureichend dargestellt und Schiffsfonds auch an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt. „Die Beteiligung an einem Schiffsfonds ist aber schon wegen des Totalverlust-Risikos nicht für den Aufbau einer Altersvorsorge geeignet“, so Cäsar-Preller.

Außerdem hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des BGH auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) offen legen müssen. Wurden die Kick-Backs oder die Risiken verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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