HCI Shipping Select XVIII: Schadensersatzansprüche geltend machen

03.08.2016, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (255 mal gelesen)
Für die Anleger verlief ihre Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI Shipping Select XVIII wenig erfolgreich. Schadensersatzansprüche können noch geltend gemacht werden, allerdings droht die Verjährung der Ansprüche.

Als HCI den Schiffsfonds HCI Shipping Select XVIII Ende März 2006 auflegte, hatten die Anleger noch Hoffnung auf eine rentable Kapitalanlage und steckten bei einer Mindestsumme von 15.000 US-Dollar rund 75 Millionen USD in den Fonds. Der Dachfonds investierte in die Containerschiffe MS Hammonia Emden, MS Hammonia Husum, MS Allise P und MS Mark Twain. Letzteres ist inzwischen insolvent. Aber nicht nur deshalb konnte der Fonds die Erwartungen der Anleger nicht erfüllen.

Wie bei vielen anderen Schiffsfonds machten sich auch hier die Auswirkungen der Finanzkrise 2008 bemerkbar, die für viele Fondsgesellschaften in der Insolvenz endete. Die konnte der HCI Shipping Select XVIII vermeiden. Für die erwartungsvoll gestarteten Anleger dürfte das aber nur ein schwacher Trost sein. Sie haben aber nach wie vor die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen, um ihre Verluste zu minimieren. Allerdings müssen sie bald handeln. Seit dem 29. März 2006 konnten sie sich an dem Fonds beteiligen. Es gilt die taggenaue zehnjährige Verjährungsfrist seit Beitritt zur Fondsgesellschaft. Mögliche Forderungen könnten also schon verjährt sein oder demnächst verjähren. „Daher sollten jetzt umgehend verjährungshemmende Maßnahmen eingelegt werden“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Schadensersatzansprüche können durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. In den Anlageberatungsgesprächen hätten auch die Risiken von Schiffsfonds umfassend erläutert werden müssen. Besonders schwer wiegt für die Anleger das Totalverlust-Risiko. „Geldanlagen mit Totalverlust-Risiko können nur schwerlich zur Altersvorsorge geeignet sein. Dennoch wurden Schiffsfonds häufig als sichere Geldanlage dargestellt“, so Rechtsanwalt Kanz. Neben den Risiken hätten die vermittelnden Banken in den Beratungsgesprächen auch ihre teilweisen hohen Provisionen offenlegen müssen. Nach der Rechtsprechung des BGH dürfen diese sog. Kick-Backs nicht verschwiegen werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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