Hess AG: Drohende Insolvenz und Möglichkeiten der Anleger

13.02.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1572 mal gelesen)
Schwere Zeiten beim Leuchtenhersteller Hess AG. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Bilanzfälschung, die Banken drehen den Geldhahn zu. Es droht die Insolvenz. Anleger sollten von einem Fachanwalt ihre Möglichkeiten auf Schadensersatz überprüfen lassen.

Beim Leuchtenhersteller Hess drohen die Lichter auszugehen. Nachdem die Staatsanwaltschaft Mannheim wegen Bilanzfälschung gegen die ehemaligen Vorstände des börsennotierten Unternehmens, Christoph Hess und Peter Ziegler, ermittelt, drohen nun auch die Banken den Geldhahn zuzudrehen. „Die Folge wäre dann wohl die Insolvenz der Hess AG. Davon wären nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch die Aktionäre betroffen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt.

Der Jurist empfiehlt den Anlegern der Hess AG dringend, Ansprüche auf Schadensersatz von einem versierten Fachanwalt prüfen zu lassen.

Aber der Reihe nach: Ende Januar durchsucht die Staatsanwaltschaft Mannheim die Geschäftsräume der Hess AG. Der Verdacht der Bilanzfälschung richtet sich gegen die Vorstände Christoph Hess und Peter Ziegler, die von dem Unternehmen vor die Tür gesetzt werden. Sie stehen im Verdacht die Umsatzzahlen für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 geschönt zu haben.

Auch die Banken reagieren auf die Vorfälle und drehen scheinbar den Geldhahn zu. Ohne die finanzielle Unterstützung des größten Aktionärs, der Hess Grundstücksverwaltungs GmbH & Co.KG, droht dem Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit. Diesbezügliche Gespräche seien bislang aber erfolglos verlaufen, teilt die Hess AG auf ihrer Homepage mit. Weiter heißt es dort: „Vor diesem Hintergrund sind die Zahlungsfähigkeit und die Fortführungsprognose der Gesellschaft sowie entsprechende Rechtsfolgen sorgfältig zu prüfen.“

Fachanwalt Cäsar-Preller: „Das heißt nichts anderes, als das die Insolvenz droht.“ Für die Anleger könne es aber noch Hoffnung auf Schadensersatz geben. „Man muss sicher noch die weiteren Ermittlungen abwarten. Aber es ist sicher nicht auszuschließen, dass die Umsatzzahlen angesichts des anstehenden Börsengangs geschönt wurden. Das könnte wiederum einen Prospektfehler zur Folge haben. Wenn dem so ist, kann die Kapitalanlage rückabgewickelt werden“, erklärt der Jurist. Auf alle Fälle sollten sich die betroffenen Anleger den rechtlichen Beistand eines versierten Fachanwalts suchen.

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