Hess AG meldet Insolvenz an – Anleger sollten schnell handeln

13.02.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1562 mal gelesen)
Die Hess AG stellt heute am 13. Februar 2013 Antrag auf Insolvenz. Das teilt das Unternehmen auf seiner Homepage mit. Für die Anleger heißt es nun, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden und ihre Möglichkeiten auf Schadensersatz rechtlich von einem versierten Fachannwalt prüfen zu lassen.

Die Hess AG ist zahlungsunfähig und stellt Antrag auf Insolvenz. Das teilte der Leuchtenhersteller heute (13. Februar) auf seiner Homepage mit. „Damit haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. „Die Anleger des börsennotierten Unternehmens müssen nun ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden und sollten parallel dazu ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen lassen“, rät der Jurist.

Die Hess AG teilt auf ihrer Homepage mit, dass der Vorstand nach umfassender Prüfung festgestellt hat, dass die Hess AG zahlungsunfähig ist, ihr die positive Fortführungsprognose fehlt und die Gesellschaft nach derzeitigem Prüfungsstand überschuldet ist. Daher werde der Vorstand beim zuständigen Amtsgericht noch heute Insolvenzantrag stellen. Weiter heißt es dort: „Auch die Geschäftsführung der Hess Lichttechnik GmbH, eine 100%ige Tochter der Hess AG, wird wegen Zahlungsunfähigkeit Insolvenzantrag stellen.“ Das operative Geschäft solle im Rahmen des Insolvenzverfahrens saniert werden.

So traurig die Geschichte ist, so schnell sollten Anleger handeln. „Nachdem die Staatsanwaltschaft Mannheim wegen des Verdachts der Bilanzfälschung gegen die ehemaligen Vorstände ermittelt, ist eigentlich klar, dass etwas nicht stimmt. Doch genau hier könnte der Vorteil für die geschädigten Anleger liegen“, so Cäsar-Preller. Denn: Es sei durchaus möglich, dass die Bilanzen für den Börsengang im Oktober 2012 manipuliert worden sind. „Natürlich muss man da noch die weiteren Ermittlungen abwarten. Aber wenn dem so ist, liegt wahrscheinlich auch Prospektbetrug vor und dann kann die Anlage rückabgewickelt werden“, erklärt der Fachanwalt.

Für die Anleger der Hess AG geht es nun um zweierlei. Sie müssen ihre Forderungen zur Insolvenztabelle beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. „Dabei gibt es einige Dinge wie Form und Frist zu beachten“, sagt Cäsar-Preller. Außerdem sollten sie ihre Möglichkeiten auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung der Kapitalanlage von einem versierten Fachanwalt prüfen lassen. Die Kanzlei Cäsar-Preller ist bundesweit tätig und betreut Anleger sowohl im Rahmen des Insolvenzverfahrens als auch bei möglichen Klagen wegen Schadensersatz.

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