Hess AG: Verjährung wegen Prospekthaftung

20.02.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1878 mal gelesen)
Die Hess AG kommt nicht zur Ruhe: Der vorläufige Insolvenzverwalter der Hess AG, Rechtsanwalt Martin Mucha, hat sein Amt schon wieder aufgegeben. Sein Nachfolger ist Volker Grub. Außerdem ermittelt die Staatsanwaltschaft inzwischen nicht nur wegen des Verdachts der Bilanzfälschung, sondern auch wegen Verdachts auf Insolvenzverschleppung, berichtet der Südkurier am 19. Februar in seiner Online-Ausgabe.

„Angesichts der gesamten Vorkommnisse um die Hess AG sollten Anleger jetzt die Notbremse ziehen und ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. „Die Aktien sind praktisch nichts mehr wert und die Zukunft der Hess AG steht in den Sternen“, so der Jurist.

Anleger können sich nach Meinung Cäsar-Prellers auf Prospektfehler berufen, um ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen. „Auch wenn die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen sind, sieht es doch so aus, dass die Unternehmenszahlen für den Börsengang frisiert worden sind. Der Prospekt muss aber Auskunft über die Unternehmenszahlen geben, damit sich die Anleger ein genaues Bild machen können. In diesem Fall scheinen sie getäuscht worden zu sein. Hätten sie die wahre finanzielle Lage des Unternehmens gekannt, hätten sie wahrscheinlich erst gar nicht in Wertpapiere der Hess AG investiert“, so der erfahrene Jurist.

Klagen auf Schadensersatz können sich gegen verschiedene Seiten richten. „Unter anderem auch gegen die Banken, die diese Aktien vermittelt haben“, so Cäsar-Preller.

Allerdings könnte schon bald die Verjährung wegen Prospekthaftung eintreten. Seitdem Ende Januar die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Bilanzfälschung bekannt wurden, könnte die sechsmonatige Verjährungsfrist laufen.

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