Hintergrund und Risiko der sog. "Onlinescheidung"

30.09.2014, Autor: Herr Niklas Böhm / Lesedauer ca. 1 Min. (142 mal gelesen)
Die so genannte Onlinescheidung unterscheidet sich von der herkömmlichen Ehescheidung nur dadurch, dass die für die Einreichung des Scheidungsantrages erforderlichen Informationen dem Anwalt online übermittelt werden.

Ansonsten fallen bei der Onlinescheidung dieselben Kosten an, wie bei einer herkömmlichen Scheidung. Auch der Weg zum Gericht bleibt dem Mandanten nicht erspart.

Der Nachteil bei der so genannten Onlinescheidung besteht darin, dass in der Regel keine umfassende vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgt. Vielfach sieht der Mandant seinen Anwalt erstmals bei Gericht.

Wenn überhaupt, empfiehlt sich eine Onlinescheidung ausnahmsweise nur dann, wenn sich die Eheleute im Vorfeld der Ehescheidung über alle Scheidungsfolgen umfassend geeinigt haben, sie eine darüber hinausgehende Beratung nicht wünschen und ihnen der Weg zum Anwalt zu mühsam ist (z. B. wegen Auslandsaufenthalten).