Hoffnung für Anleger: BGH bestätigt Kick-Back Rechtsprechung

17.03.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (712 mal gelesen)
Gute Nachrichten für geschädigte Anleger: Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht der Banken bei hohen Provisionen (Kick-Backs) bestätigt (XI ZR 542/14).

„Der Beschluss des BGH erhöht die Chancen auf Schadensersatz für Anleger geschlossener Fonds wie z.B. Schiffsfonds“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Im konkreten Fall hat der BGH mit Beschluss vom 16. Februar 2016 eine Nichtzulassungsbeschwerde des Hamburger Bankhauses M.M. Warburg & Co abgelehnt, berichtet das Magazin „Capital“ online. Die Privatbank hatte einem Anleger die Beteiligung an einem Schiffsfonds schmackhaft gemacht. Dieser beteiligte sich dem Bericht zu Folge mit 50.000 Euro an dem Tanker „Margara“. Das Agio hatte er mit der Bank von fünf auf ein Prozent heruntergehandelt. Über weitere Vermittlungsprovisionen an die Bank wurde er nicht informiert.

Wie bei vielen anderen Schiffsfonds verlief die Beteiligung nicht wunschgemäß und der Mann klagte auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung. Sowohl das Landgericht Hamburg als auch das Oberlandesgericht sprachen dem Mann Schadensersatz wegen Falschberatung zu. Die hohen Vermittlungsprovisionen an die Bank seien aufklärungspflichtig gewesen. Nachdem der BGH nun die Nichtzulassungsbeschwerde der Bank zurückgewiesen hat, ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig.

„Es ist ein nahezu beispielhafter Fall für die Vermittlung von Schiffsfonds, bei der die Banken häufig hohe Provisionen kassiert haben, die Anleger aber dachten, dass die Bank nur das Agio erhalten würde. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen die Banken ihre Kunden über diese sog Kick-Backs aufklären. Ansonsten kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, so Fachanwalt Cäsar-Preller.

Der Beschluss des BGH ist aber nicht nur für Anleger von Schiffsfonds interessant, sondern auch für die Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger anderer geschlossener Fonds wie Immobilienfonds, Medienfonds etc. von großer Bedeutung.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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