Hohe Nachfrage nach Immobilien: Achtung Schrottimmobilien

13.12.2016, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (224 mal gelesen)
Niedrige Zinsen und die hohe Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum können für Immobilienkäufer ein explosives Gemisch sein.

„Betrüger können versuchen, diese Situation auszunutzen und drehen ihren Opfern mehr oder weniger wertlose Schrottimmobilien zu vermeintlichen Schnäppchenpreisen an“, warnt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Besonders in Großstädten und Ballungsräumen ist die Wohnungsnot groß. Die Nachfrage nach Wohnungen und Immobilien entsprechend groß. „Das können Betrüger ausnutzen. Zeitdruck wird aufgebaut und am besten der Kredit gleich mitvermittelt. So werden die ahnungslosen Käufer zur Unterschrift gedrängt. Und hinter ein bisschen frischer Farbe an den Wänden lässt sich so mancher Mangel gut verbergen. Das böse Erwachen kommt dann hinterher – und dann kann es schon zu spät sein“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Daher sollten Interessenten beim Immobilienkauf immer die Augen offenhalten und nach Möglichkeit einen Sachverständigen hinzuziehen.

Wer bereits auf eine Schrottimmobilie hereingefallen ist, kennt die Folgen. Die kalkulierten Mieten lassen sich nicht erzielen, die Raten für den Kredit belasten das Budget und am Ende kann sogar die eigene Existenz auf dem Spiel stehen. Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi kennt diese Fälle nur zu gut. Die Kanzlei Cäsar-Preller war schon in rund 4500 Schrottimmobilien-Fällen für ihre Mandanten tätig. Die gute Nachricht für die Opfer von Schrottimmobilien: Die Lage ist keineswegs so aussichtslos wie sie scheint. „Es gibt verschiedene rechtliche Möglichkeiten“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Angefangen von der Anfechtung des Kaufvertrags wegen Sittenwidrigkeit, über den Darlehenswiderruf bei einem sog. verbundenen Geschäft bis hin zu Forderungen gegen die finanzierende Bank können die rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden. Wurden die Immobilien als Kapitalanlage erworben, kommen auch noch Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung in Betracht. Denn dann hätten die Käufer auch über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden müssen. Hat der Vermittler zudem eine Provision von mehr als 15 Prozent bekommen, darf er diese nicht verschweigen.

Mehr Informationen zum Ausstieg aus Schrottimmobilien unter

 

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