HSC Aufbauplan Schiff I: Anleger hätten über Risiken aufgeklärt werden müssen

29.05.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (2203 mal gelesen)
Viele Schiffsfonds sind in den vergangenen Monaten in die Krise geraten. Das geht auch an Dachfonds wie den HSC Aufbauplan Schiff I, der in verschiedene HCI-Schiffsfonds investiert hat, nicht spurlos vorbei. Anleger des Dachfonds HSC Aufbauplan Schiff I fürchten nun um ihr investiertes Kapital.

Vorteil eines Dachfonds ist im Grunde genommen, die hohe Risikostreuung, da das Kapital in verschiedenen Zielfonds angelegt wird. „Da aber sehr viele Schiffsfonds in einer tiefen wirtschaftlichen Krise stecken, ist in diesem Fall eine Risikominimierung nicht gegeben“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Da aber geschädigte Anleger von Schiffsfonds in vielen Fällen Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können, kann dies auch für Dachfonds wie den HSC Aufbauplan Schiff I gelten.

Cäsar-Preller: „Bei Schiffsfonds erleben wir immer wieder klassische Formen der Falschberatung, d.h. der Anleger wurde nicht ordnungsgemäß über die wirtschaftlichen Risiken der Fonds aufgeklärt. Ein Dachfonds ist aber eben auch von diesen wirtschaftlichen Risiken betroffen. Ist also der Anleger nicht entsprechend informiert worden, liegt also auch hier Falschberatung vor.“

Darüber hinaus sei ein langfristig angelegter Dachfonds wie der HSC Aufbauplan Schiff I nicht für Anleger geeignet gewesen, die ihr Geld nur kurz- bis mittelfristig anlegen wollten. „Auch darauf hätte hingewiesen werden müssen. Ebenso muss der Anleger über die Provisionen, die der Berater für die Vermittlung der Anlage erhält, aufgeklärt werden. Das liefert weitere Ansatzpunkte, um Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen“, erklärt der Rechtsanwalt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bereits Anleger von Schiffsfonds und Dachfonds, die in Schiffsbeteiligungen investiert haben.

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