„Ich erkenne die Schuld an“ – Über richtiges und falsches Verhalten nach einem Verkehrsunfall

05.08.2008, Autor: Herr Tim Geißler / Lesedauer ca. 2 Min. (3069 mal gelesen)
„Ich erkenne die Schuld an“ – mit diesem kurzen Satz beginnt oftmals großer Ärger. Diesen Satz sollten Sie daher weder schriftlich noch mündlich am Unfallort äußern.

Rechtlich gesehen handelt es sich hierbei zwar nicht um ein Schuldanerkenntnis (dies hat auch das aktuelle Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 16.06.2008, Az. I-1 U 246/07 erneut gezeigt), aber trotzdem gilt dies als Indizbeweis für die Unfallschuld und es kann schwer fallen, dies in einem Prozess zu wiederlegen. Außerdem sind Sie als Unfallbeteiligter aus versicherungsrechtlichen Gründen in aller Regel auch nicht dazu berechtigt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben. Es besteht also zusätzlich noch die Gefahr, dass Sie Ihren Versicherungsschutz auf diese Weise verlieren.

Wollen Sie rechtliche und finanzielle Nachteile vermeiden, sollten Sie sich an folgende Unfallregeln halten:

- Gestehen Sie am Unfallort auf keinen Fall Ihre Schuld ein! Auch gegenüber der Polizei sind sie nicht verpflichtet Angaben zum Unfallhergang zu machen. Von diesem Recht sollten Sie Gebrauch machen und mitteilen, dass sich Ihr Anwalt melden wird. Machen Sie Angaben gegenüber der Polizei, überprüfen sie diese Angaben im Unfallprotokoll, damit nichts reingelangt, was Sie nicht gesagt haben.
- Notieren Sie Sich Namen und Anschrift von Zeugen und aller am Unfall Beteiligten.
- Notieren Sie sich die Halter der beteiligten Fahrzeuge (steht im Fahrzeugschein), die KFZ-Kennzeichen sowie Versicherungsgesellschaft und Nummer.
- Treten Sie auf keinen Fall Ihre Ansprüche gegen „zufällig“ am Unfallort anwesende Abschleppunternehmen ab. Achten Sie auch beim Angebot von „kostenloser Unfallhilfe“ auf versteckte Abtretungserklärungen oder lehnen Sie solche Angebote besser noch pauschal ab.
- Fertigen Sie eine Skizze des Unfallhergangs oder machen Sie Fotos. Diese am besten aus verschiedenen Perspektiven und – wenn möglich – aus erhöhter Position.

Treten Probleme oder Unsicherheiten bei der Unfallabwicklung auf, sollten Sie sich lieber an einen Rechtsanwalt wenden. Sofern Sie den Unfall nicht verschuldet haben, werden diese Kosten von der gegnerischen Versicherung getragen. Aber auch im anderen Fall, ist der Anwalt häufig allemal günstiger als überteuerte Rechnungen des Unfallgegners.


Tim Geißler
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Marc Jüngel
Wissenschaftlicher Mitarbeiter