„Ich kann nichts dafür, ich war unterzuckert…“ (oder was man als Diabetiker nach einem Unfall besser nicht sagt!)

01.10.2007, Autor: Herr Roman Becker / Lesedauer ca. 2 Min. (3469 mal gelesen)
Jeder Teilnehmer am Straßenverkehr muss sein Fahrzeug - ganz gleich ob LKW, Auto oder Mofa -jederzeit beherrschen. Ausfallerscheinungen dürfen nicht auftreten, da sie zu Unfällen führen können, ganz gleich ob sie auf Müdigkeit, Alkoholgenuss, Medikamenteneinnahme oder eine Erkrankung zurückgehen.

Daher hat die Straßenverkehrsbehörde die Aufgabe darauf zu achten, ob bei einem Fahrer ein erhöhtes Risiko vorliegt aufgrund einer Erkrankung bewusstlos oder fahruntauglich zu werden. Ihr obliegt die Verantwortung dafür zu überprüfen, wer geeignet oder ungeeignet ist, ein Fahrzeug zu führen.

Obwohl statistisch nicht nachgewiesen ist, dass Diabetiker im Rahmen von Unterzuckerungen gehäuft Unfälle verursachen, kann die Behörde Zweifel an der Fahrtauglichkeit äußern, wenn ein Verkehrsteilnehmer häufig unterzuckert, dies nicht rechtzeitig bemerkt und daher auch nicht rechtzeitig zu reagieren vermag.

Der Fall: Ein junger Diabetiker hatte wie gewohnt gegessen und gespritzt, als ihm beim Mofa fahren blümerant wurde. Sehr unvermittelt fuhr er entgegen der Verkehrsausschilderung an den Straßenrand, wo er dann tatsächlich stürzte. Kein weiterer Verkehrsteilnehmer kam zu Schaden.
Passanten riefen die Polizei, der junge Mann gab gleich zu Protokoll, ihn träfe keine Schuld, er sei Diabetiker, er sei unterzuckert…

Tatsächlich hatte er zeitgleich einen schweren Infekt, der sich jedoch bei Fahrtbeginn noch nicht abgezeichnet hatte.

Während er im Strafverfahren aufgrund seiner unorthodoxen Fahrweise freigesprochen wurde, da er letztlich aufgrund der Malaise nur so einen ggf. schwereren Unfall hatte verhindern können, drohte aufgrund seiner Aussage zum Diabetes als Ursache des Vorkommnisses nun der Verlust der Fahrerlaubnis…

Auch dies ließ sich mit verkehrsanwaltlicher Hilfe abwenden, da es sich um eine erstmalige Unterzuckerung in Wechselwirkung mit dem Infekt gehandelt hatte.

Letztendlich wäre aber eine Einlassung zum Thema Diabetes gegenüber der Polizei noch am Unfallort gar nicht nötig gewesen. Leicht hätte der junge Mann seinen Führerschein und damit seiner eigene Ansicht nach auch den Arbeitsplatz verlieren können…

Was heißt das für Sie?
Es liegt auf der Hand, was der hier beschriebene junge Mann den Polizisten sagen wollte: nur aufgrund der Erkrankung geriet er in den Unfall.
ABER: Fast hätte er sich um Kopf und Kragen – oder zumindest um den Führerschein – argumentiert.
Denn – ergibt sich die “Schuld“ für einen Unfall oder Fahrfehler aus einem durch eine Krankheit verursachten, vom Fahrer nicht zu verhütenden Unfall, muss sich die Führerscheinstelle fragen, ob eine Fahrtauglichkeit gegeben ist.
Daher gilt wie immer: machen Sie nur die nötigsten Angaben und beraten Sie weitere Aussagen mit Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht.