Illegale Preisabsprachen – Schadensersatzklagen gegen das Lkw-Kartell

03.01.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (149 mal gelesen)
Knapp drei Milliarden Euro Strafe mussten die Lkw-Bauer Daimler, Iveco, DAF und Volvo/Renault im Sommer 2016 wegen illegaler Preisabsprachen zahlen.

Der Lkw-Hersteller MAN zählte ebenfalls zu dem Kartell, kam als Kronzeuge allerdings straffrei davon. Später wurde auch noch eine Strafe gegen Scania verhängt. 

Der Rekordstrafe waren Ermittlungen der EU-Kommission vorausgegangen. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die Kartellanten zwischen 1997 und 2011 Preise illegal abgesprochen haben. Aufgrund des hohen wirtschaftlichen Schadens, der durch die illegalen Absprachen entstanden ist, wurde gegen das sog. Lkw-Kartell eine Rekordstrafe ausgesprochen. „Außerdem wurde durch die Entscheidung der EU-Kommission auch der Weg für Schadensersatzklagen der betroffenen Speditionen, Transportunternehmen und Lkw-Käufern geebnet. Denn der Nachweis, dass das Lkw-Kartell illegale Preisabsprachen getroffen hat, muss nicht mehr erbracht werden. Vielmehr geht es darum, den entstandenen Schaden zu beziffern“, sagt der im Kartellrecht versierte Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Die Schadensersatzklagen gegen die Lkw-Hersteller kommen nun ins Rollen. Mehr als 3200 Unternehmen haben Ende 2017 auf Schadensersatz geklagt, wie verschiedene Medien berichten. Nach Angaben des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung dürfte es dabei um Schadensersatzklagen im Wert von rund 500 Millionen Euro gehen. Der tatsächlich entstandene Schaden könnte aber noch weitaus größer sein. Weitere Klagen gegen das Lkw-Kartell wurden auch schon von der Bahn und anderen geschädigten Transportunternehmen eingereicht. Auch hier geht es um hohe Millionenbeträge.

„Wer durch die Preisabsprachen des Lkw-Kartells geschädigt wurde, kann nach wie vor auf Schadensersatz klagen“, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Der Schaden durch die Preisabsprachen kann beträchtlich sein. „Es ist davon auszugehen, dass die Käufer zwischen 10 und 20 Prozent zu viel für die Lastwagen gezahlt haben. Hinzu kommen noch mögliche Zinsen. Für Speditionen und Transportunternehmen geht es also um sehr viel Geld“, so Cäsar-Preller.
 

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit Geschädigte des Lkw-Kartells.

 

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