Infinus-Skandal: Wurden die Anleger bewusst getäuscht?

03.07.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (464 mal gelesen)
Nach Ansicht des Landgerichts Leipzig könnten die Anleger im Infinus-Skandal vorsätzlich sittenwidrig getäuscht worden sein. In den Prospekten sei das Geschäftsmodell nicht richtig dargestellt worden.

Die 9. Zivilkammer des LG Leipzig verhandelt über die Schadensersatzklage eines 57-jährigen Infinus-Anlegers. Der Prozess wird von vielen als eine Art Musterverfahren für weitere Zivilklagen im Infinus-Skandal, bei dem zehntausende Anleger mit Hilfe eines Schneeballsystems um ihr Geld gebracht worden sein sollen, betrachtet.

Dabei brachte die Verhandlung am 22. Juni einen Hoffnungsschimmer für die Anleger. Zwar gebe es in den Emissionsprospekten durchaus Hinweise auf das Totalverlust-Risiko für die Anleger, allerdings sei die Geschäftstätigkeit nicht ordnungsgemäß dargestellt worden. Die Kammer überlege nun, ein Sachverständigen-Gutachten für die Infinus-Geschäfte in Auftrag zu geben, berichtet der MDR online. „Stellt sich heraus, dass die Anleger vorsätzlich sittenwidrig getäuscht wurden, können sich daraus neue Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche der Anleger ergeben“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Der Prozess in Leipzig soll am 18. September fortgesetzt werden.

Im Skandal rund um die Infinus-Gruppe und die Konzernmutter Future Business KG aA (FuBus) sollen rund 40.000 Anleger um ihr Geld betrogen worden sein. Als der Skandal Ende 2013 bekannt wurde, wurden gleich mehrere Verdächtige festgenommen. Fünf von ihnen sitzen nach wie vor in Untersuchungshaft. In der Folge gerieten etliche Firmen aus dem Umfeld der Infinus-Gruppe in wirtschaftliche Schwierigkeiten und mussten z.T. Insolvenz anmelden. Etliche Anleger fürchten seitdem um ihr Geld.

Der Strafprozess gegen die Beschuldigten im Infinus-Skandal rückt ebenfalls näher. Derzeit wird noch die Anklageschrift erarbeitet. „Der Prozess wird sich auf Grund der umfangreichen Ermittlungen vermutlich in die Länge ziehen. Parallel zum Strafprozess können die Anleger aber ihre Schadensersatzansprüche geltend machen. Denn in den Insolvenzverfahren wird für Anleger vermutlich nicht viel zu holen sein“, so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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