Inkasso Schreiben: Legalisto GmbH für Robert Diggs "RZA"| "Ode To Django"

05.09.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (105 mal gelesen)
Die Legalisto Inkasso GmbH verschickt erneut ein Schreiben mit Zahlungsaufforderungen im Auftrag von Robert Diggs "RZA"

Die Legalisto Inkasso GmbH aus Berlin verschickt erneut ein Schreiben mit Zahlungsaufforderungen im Auftrag von Robert Diggs "RZA". Grund für die Schreiben sind angebliche Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen.

Inhalt des Schreibens:

Mit dem Schreiben fordert die Legalisto Inkasso GmbH den Adressaten zur Zahlung von angeblich offenen Forderungen auf. Die Legalisto Inkasso GmbH sei vom Künstler Robert Diggs "RZA" mit dem Einzug der noch offenen Forderungen beauftragt worden. Dem Schreiben wären schon einige Zahlungsaufforderungen voraus gegangen auf diese hin sei aber nie gezahlt worden. Die streitgegenständlichen Ansprüche würden vorliegend aus einer Urheberrechtsverletzung an dem Werk "Ode To Django" aus dem Film "Django Unchained" stammen. Laut Schreiben können die Zahlungen nur noch an die Legalisto Inkasso GmbH selbst getätigt werden.

Forderungen aus dem Schreiben:

Der Adressat des Schreibens wird aufgefordert einen Betrag in Höhe von 1.045,40 Euro an die Legalisto Inkasso GmbH zu zahlen. Bei Zahlung innerhalb der Frist von 7 Tagen würden keine weiteren Kosten anfallen. Sollte innerhalb dieser Frist nicht gezahlt werden, würden zu der Forderung noch weitere Kosten hinzukommen. Diese Kosten gleichen denen aus früheren Schreiben von Legalisto (76,16 Euro bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen und 118,05 Euro bei Zahlung nach Ablauf von 14 Tagen).

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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