Insolvenz der Magellan Maritime Services GmbH
02.06.2016, Autor: Herr Roman Podhorsky / Lesedauer ca. 1 Min. (223 mal gelesen)
Mit der Insolvenz der Containergesellschaft Magellan Services drohen den betroffenen Anlegern herbe Verluste
Der Anbieter der geschlossenen Container-Beteiligung Magellan Maritime ist insolvent. Die Gesellschaft war im höchst riskanten Geschäft der Vermietung von Seecontainern tätig. Als Sicherheit der Anlage sollten den Anlegern die Container der Gesellschaft dienen.
Widerrufsrecht in Betracht ziehen
Da eine Vielzahl von Anlegern den Kaufvertrag per Internet oder nach einem Verkaufsgespräch im eigenen Hause als Haustürgeschäft abgeschlossen haben, besteht grundsätzlich die Möglichkeit den Vertrag aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zu widerrufen. In diesem Falle muss der Anleger seine Forderung gegenüber der Gesellschaft im Insolvenzverfahren geltend machen.
Ansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung
Wesentlich aussichtsreicher erscheinen dagegen Ansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung gegenüber dem jeweiligen Anlageberater. Vor Abschluss des Kaufvertrages muss der Anlageberater über die wesentlichen Risiken der Anlage ausreichend informieren. Insbesondere für die Altersvorsorge war diese Kapitalanlage nicht geeignet. Falls eine Aufklärung über die Risiken nicht erfolgt ist, können geschädigte Anleger den vollen Ersatz Ihrer Investition von Ihrem Anlageberater fordern.
Gerne können Sie mich hinsichtlich einer kostenfreien Einschätzung der Erfolgschancen Ihres Falles ansprechen.
Roman Podhorsky
Rechtsanwalt
Sankt-Josefs-Kirchplatz 1
48153 Münster
Tel. 0251 97447543
info@rechtsanwalt-podhorsky.de
www.rechtsanwalt-podhorsky.de
Der Anbieter der geschlossenen Container-Beteiligung Magellan Maritime ist insolvent. Die Gesellschaft war im höchst riskanten Geschäft der Vermietung von Seecontainern tätig. Als Sicherheit der Anlage sollten den Anlegern die Container der Gesellschaft dienen.
Widerrufsrecht in Betracht ziehen
Da eine Vielzahl von Anlegern den Kaufvertrag per Internet oder nach einem Verkaufsgespräch im eigenen Hause als Haustürgeschäft abgeschlossen haben, besteht grundsätzlich die Möglichkeit den Vertrag aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zu widerrufen. In diesem Falle muss der Anleger seine Forderung gegenüber der Gesellschaft im Insolvenzverfahren geltend machen.
Ansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung
Wesentlich aussichtsreicher erscheinen dagegen Ansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung gegenüber dem jeweiligen Anlageberater. Vor Abschluss des Kaufvertrages muss der Anlageberater über die wesentlichen Risiken der Anlage ausreichend informieren. Insbesondere für die Altersvorsorge war diese Kapitalanlage nicht geeignet. Falls eine Aufklärung über die Risiken nicht erfolgt ist, können geschädigte Anleger den vollen Ersatz Ihrer Investition von Ihrem Anlageberater fordern.
Gerne können Sie mich hinsichtlich einer kostenfreien Einschätzung der Erfolgschancen Ihres Falles ansprechen.
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