Insolvenzantrag der Selfmade Capital Holding

10.10.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (655 mal gelesen)
Das Amtsgericht München hat offenbar am 9. Oktober das vorläufige Insolvenzverfahren über die Selfmade Capital Holding GmbH von Malte Hartwieg eröffnet (Az. 1507 IN 2926/14). Das berichtet Fonds professionell online.

„Die Befürchtungen der Anleger scheinen wahr zu werden. Zumal es auch für andere Gesellschaften von Malte Hartwieg Insolvenzanträge geben soll“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Seit Wochen und Monaten gibt es immer wieder Gerüchte und Negativ-Schlagzeilen rund um Malte Hartwieg und sein Firmenimperium. Anleger-Gelder aus Emirates-Fonds von Selfmade Capital und NCI-Fonds von New Capital Invest sollen spurlos verschwunden sein. Beide Emissionshäuser gehören Hartwieg. Anleger des Fonds Panthera Global Trading A müssen den Totalverlust befürchten. Chef des Emissionshauses ist ebenfalls Malte Hartwieg. Vertrieben wurden die Fonds u.a. von der Plattform dima24. Besitzer war bis vor wenigen Wochen noch Malte Hartwieg. „Und obendrauf hat auch die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Dabei ist es auch zu Pfändungen gekommen“, ergänzt Cäsar-Preller.

Und genau diese Pfändungen sollen jetzt der Grund für den Insolvenzantrag der Selfmade Capital Holding GmbH sein. Außerdem fehle dadurch auch das Geld für weitere Nachforschungen, wo die verschwunden Anleger-Gelder geblieben sind. „Der Gipfel ist, dass Hartwieg die Anleger noch aufgefordert hatte, keine rechtlichen Schritte zu unternehmen, um die Fonds nicht in weitere Schwierigkeiten zu bringen. Jetzt folgen offenbar die Insolvenzanträge und die Anleger müssen um ihr Geld fürchten. Ich kann den betroffenen Anleger nur empfehlen, nun schnell zu handeln und alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, damit sie nicht auf dem Schaden sitzen bleiben“, so Cäsar-Preller.

In Betracht kämen beispielsweise Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospektfehlern. „Die Angaben in den Emissionsprospekten sollten in jedem Fall auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden. Tauchen hier Fehler auf, kann die Anlage komplett rückabgewickelt werden. Auch die staatsanwaltlichen Ermittlungen können unter Umständen weitere Ansatzpunkte liefern“, erklärt Cäsar-Preller.

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