Insolvenzplan und Eigenverwaltung bald viel zahlreicher
29.09.2011, Autor: Herr Hermann Kulzer / Lesedauer ca. 2 Min. (2599 mal gelesen)
Aktuell sind in Insolvenzverfahren Sanierungen durch Insolvenzpläne und Eigenverwaltungen die Ausnahme. Dies soll sich bald ändern durch das ESUG - das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Gesellschaften.
Die Sanierungschancen sollen durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) erheblich verbesser werden.
Die Insolvenzordnung legt der frühzeitigen Sanierung insolvenzbedrohter Unternehmen zahlreiche Hindernisse in den Weg. Es gibt teilweise Sitzverlagerung von Firmen, da die Sanierung in anderen Ländern vorteilhafter erscheint.
Das deutsche Insolvenzrecht zeigt offensichtliche Mängel:
Die Anzahl der Verfahren in Deutschland, bei denen ein Insolvenzplan erfolgreich durchgeführt wurde, liegt weit unter 3 % aller eröffneten Verfahren.
Die Eigenverwaltung sollte die Möglichkeit eröffnen, dem Schuldner seine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nach Verfahrenseröffnung zu belassen, ihn sozusagen am Steuer zu belassen- kontrolliert von einem Sachwalter.
Die Eigenverwaltung ist in Deutschland jedoch praktisch bedeutungslos. Die Anzahl erfolgreicher Eigenverwaltung liegt unter 1 % aller eröffneten Verfahren.
Es wird also immer ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der das Ruder in die Hand nimmt- auch wenn dieser eine spezifische Fachkompetenz oft gar nicht haben kann. Welcher Insolvenzverwalter hat z.B spezielle Programmierkenntnisse, wenn ein Softwareunternehmen in die Krise gerät?
Viele Gerichte machten aus Sorge vor Haftung nur mit größter Zurückhaltung von der Möglichkeit der Eigenverwaltung Gebrauch -selbst in Fällen, in denen ein redlicher Geschäftsführer frühzeitig den Antrag stellt und die Gläubiger an der Redlichkeit und der Kompetenz des Geschäftsführers keine Zweifel haben.
Der Ablauf eines deutschen Insolvenzverfahrens ist für Schuldner und Gläubiger oft nicht berechenbar.
Es besteht in der Praxis kein Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters.
Es fehlt die Möglichkeit einer Umwandlung von Forderungen in Anteilsrechte.
Die Dauer eines deutschen Insolvenzverfahrens mit dem Ziel der Sanierung des Unternehmens ist kaum kalkulierbar, da das Wirksamwerden eines Insolvenzplans durch Rechtsmittel einzelner Gläubiger um Monate oder gar Jahre hinausgezögert werden kann.
Diese Schwächen der Insolvenzordnung und in der praktischen Umsetzung bei den Insolvenzgerichten führen dazu, dass ein frühzeitig gestellter Insolvenzantrag mit dem Ziel der Sanierung des Unternehmens nach wie vor die große Ausnahme bildet.
In der Regel wird der Insolvenzantrag zu spät gestellt, wenn keine Sanierungschancen mehr bestehen.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, im Interesse einer Verbesserung von Sanierungschancen zu erreichen, dass Schuldner und Gläubiger in die Auswahl der "Steuermänner und der Kontrolleure" einbezogen werden und dass alle Beteiligten eine größere Planungssicherheit hinsichtlich des Ablaufs des Verfahrens erhalten. Die Möglichkeiten der Sanierung durch einen Insolvenzplan sollen erweitert und Blockade- und Chaospotentiale abgebaut werden.
In dem Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen geht es also um die Erleichterung der Fortführung von sanierungsfähigen Unternehmen und den Erhalt von Arbeitsplätzen:
Die Gläubiger sollen einen stärkeren Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters erhalten
Das Insolvenzplanverfahren soll ausgebaut und beschleunigt werden
Die Eigenverwaltung soll wesentlich erweitert und erleichtert werden
Es soll eine Konzentration der Insolvenzgerichte erfolgen
Ziel des Insolvenzverfahrens bleibt den Willen der Gläubiger auf Grund der Gläubigerautonomie zu berücksichtigen und deren Befriedigung bestmöglich umzusetzen.
Wir sind seit Jahren im Bereich der Insolvenzplanerstellung tätig und haben im Verbund in zahlreichen Städten erfolgreich Planverfahren durchgeführt oder sind aktuell an laufenden Planverfahren beteiligt als Planersteller, Berater oder Insolvenzverwalter (Dresden, Cottbus, Leipzig, Bochum, München, Berlin, Hannover, Erfurt ua.)
Hermann Kulzer MBA Fachanwalt
Rechtsanwälte Steuerberater pkl
www.insoinfo.de
Kontakt: kulzer@pkl.com
Zum Gesetzesvorhaben ESUG:
Link Regierungsentwurf Stand 23.02.2011: http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RegE_ESUG_23022011.pdf?__blob=publicationFile
LinK Diskussionsentwurf : http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bibliothek/Gesetzesmaterialien/17_wp/Esug/diske.pdf?__blob=publicationFile
Die Sanierungschancen sollen durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) erheblich verbesser werden.
Die Insolvenzordnung legt der frühzeitigen Sanierung insolvenzbedrohter Unternehmen zahlreiche Hindernisse in den Weg. Es gibt teilweise Sitzverlagerung von Firmen, da die Sanierung in anderen Ländern vorteilhafter erscheint.
Das deutsche Insolvenzrecht zeigt offensichtliche Mängel:
Die Anzahl der Verfahren in Deutschland, bei denen ein Insolvenzplan erfolgreich durchgeführt wurde, liegt weit unter 3 % aller eröffneten Verfahren.
Die Eigenverwaltung sollte die Möglichkeit eröffnen, dem Schuldner seine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nach Verfahrenseröffnung zu belassen, ihn sozusagen am Steuer zu belassen- kontrolliert von einem Sachwalter.
Die Eigenverwaltung ist in Deutschland jedoch praktisch bedeutungslos. Die Anzahl erfolgreicher Eigenverwaltung liegt unter 1 % aller eröffneten Verfahren.
Es wird also immer ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der das Ruder in die Hand nimmt- auch wenn dieser eine spezifische Fachkompetenz oft gar nicht haben kann. Welcher Insolvenzverwalter hat z.B spezielle Programmierkenntnisse, wenn ein Softwareunternehmen in die Krise gerät?
Viele Gerichte machten aus Sorge vor Haftung nur mit größter Zurückhaltung von der Möglichkeit der Eigenverwaltung Gebrauch -selbst in Fällen, in denen ein redlicher Geschäftsführer frühzeitig den Antrag stellt und die Gläubiger an der Redlichkeit und der Kompetenz des Geschäftsführers keine Zweifel haben.
Der Ablauf eines deutschen Insolvenzverfahrens ist für Schuldner und Gläubiger oft nicht berechenbar.
Es besteht in der Praxis kein Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters.
Es fehlt die Möglichkeit einer Umwandlung von Forderungen in Anteilsrechte.
Die Dauer eines deutschen Insolvenzverfahrens mit dem Ziel der Sanierung des Unternehmens ist kaum kalkulierbar, da das Wirksamwerden eines Insolvenzplans durch Rechtsmittel einzelner Gläubiger um Monate oder gar Jahre hinausgezögert werden kann.
Diese Schwächen der Insolvenzordnung und in der praktischen Umsetzung bei den Insolvenzgerichten führen dazu, dass ein frühzeitig gestellter Insolvenzantrag mit dem Ziel der Sanierung des Unternehmens nach wie vor die große Ausnahme bildet.
In der Regel wird der Insolvenzantrag zu spät gestellt, wenn keine Sanierungschancen mehr bestehen.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, im Interesse einer Verbesserung von Sanierungschancen zu erreichen, dass Schuldner und Gläubiger in die Auswahl der "Steuermänner und der Kontrolleure" einbezogen werden und dass alle Beteiligten eine größere Planungssicherheit hinsichtlich des Ablaufs des Verfahrens erhalten. Die Möglichkeiten der Sanierung durch einen Insolvenzplan sollen erweitert und Blockade- und Chaospotentiale abgebaut werden.
In dem Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen geht es also um die Erleichterung der Fortführung von sanierungsfähigen Unternehmen und den Erhalt von Arbeitsplätzen:
Die Gläubiger sollen einen stärkeren Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters erhalten
Das Insolvenzplanverfahren soll ausgebaut und beschleunigt werden
Die Eigenverwaltung soll wesentlich erweitert und erleichtert werden
Es soll eine Konzentration der Insolvenzgerichte erfolgen
Ziel des Insolvenzverfahrens bleibt den Willen der Gläubiger auf Grund der Gläubigerautonomie zu berücksichtigen und deren Befriedigung bestmöglich umzusetzen.
Wir sind seit Jahren im Bereich der Insolvenzplanerstellung tätig und haben im Verbund in zahlreichen Städten erfolgreich Planverfahren durchgeführt oder sind aktuell an laufenden Planverfahren beteiligt als Planersteller, Berater oder Insolvenzverwalter (Dresden, Cottbus, Leipzig, Bochum, München, Berlin, Hannover, Erfurt ua.)
Hermann Kulzer MBA Fachanwalt
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www.insoinfo.de
Kontakt: kulzer@pkl.com
Zum Gesetzesvorhaben ESUG:
Link Regierungsentwurf Stand 23.02.2011: http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RegE_ESUG_23022011.pdf?__blob=publicationFile
LinK Diskussionsentwurf : http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bibliothek/Gesetzesmaterialien/17_wp/Esug/diske.pdf?__blob=publicationFile
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