„Intract – mit Anlegerschutz hat das wenig zu tun“

03.06.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 1 Min. (1864 mal gelesen)
Die Firma Intract scheint sich dem hohen Ziel des wirksamen Anlegerschutz verschrieben zu haben. Mit den üblich markigen Worten eines Prozessfinanzierers buhlt die Luxemburger Gesellschaft um Kunden, die so ziemlich jeden Strohhalm greifen, um ihr Geld zurück zu bekommen. Das allein ist nicht das Problem – suspekt wird es beim Versuch, hinter die Kulissen zu blicken.

Nach Recherchen von Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht, wird die Wiesbadener Filiale von Intrac von Ernst Bohlender geleitet. „Er und der Intract-Chef Karger sind leicht googlebar und was man da finden kann ist alles andere als beruhigend – mit Anlegerschutz hat das wenig zu tun.“

Cäsar Preller: „Es lohnt nicht, dieses dubiose Geschäftsmodell näher zu beurteilen, denn mit sauberer Prozessfinanzierung hat das wenig zu tun. Erstmal sollen die Anleger nämlich noch einmal tief in die Tasche greifen. Der Wiesbadener Anwalt empfiehlt, zur Kapitalsicherung und zur Geltendmachung von Ansprüchen in Kapitalanlagesachen auf erfahrene Rechtsanwälte zu setzen, deren Abrechnungen transparent sind und den Vorschriften Genüge tun. Ein Zwischenschalten eines Prozessfinanzierers macht nur dann Sinn, wenn dieser über jeden Zweifel erhaben ist und z.B. Repräsentant einer großen Versicherung ist.
Cäsar-Preller: „Kleine Agenturen können so eine komplexe Aktion wie die Prozessfinanzierung gar nicht leisten!“

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