Ist TraffiStar S350 ein standardisiertes Messverfahren?

24.02.2017, Autor: Herr Sven Skana / Lesedauer ca. 1 Min. (244 mal gelesen)
Mit Urteil vom 7.11.16 entschied das Amtsgericht Stralsund, dass das Messgerät „TraffiStar S350“, das zur Messung in Lasermessverfahren eingesetzt wird, die Voraussetzungen für ein standardisiertes Messverfahren nicht erfüllt.

Dem Betroffenen wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung zur Last gelegt, die mit eben diesem Gerät gemessen wurde.

Laut Sachverständigem ist mit den Messdaten, die mit Hilfe des TraffiStar S350 gewonnen werden jedoch keine unabhängige Geschwindigkeitskontrolle möglich, weil der Gerätehersteller den Zeitstempel bei der Messdatenerfassung bewusst gelöscht habe. Das Gerät schließe so bereits von Anfang an die Möglichkeit aus, die Zuverlässigkeit einer Messung durch Sachverständigenbeweis zu überprüfen. Hierdurch werde die Verteidigungsmöglichkeite für Betroffene unzulässig beschränkt.

Daher ist eine Anerkennung als standardisiertes Messverfahren nicht mehr möglich. Der Betroffene war somit vom Gericht freizusprechen.#

 

Urteil des AG Stralsund vom 07.11.2016

 

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Der Autor Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten im Betäubungsmittelrecht. Er ist Partner in der Kanzlei Johlige, Skana & Partner in Berlin.