IVG Euroselect 14: Anlegern drohen massive Verluste

16.05.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1577 mal gelesen)
Das hatten sich die Anleger des IVG Immobilienfonds Euroselect 14 – The Gherkin ganz anders vorgestellt. Das Bürogebäude „The Gherkin“ sollte das Prestigeobjekt des Fonds sein, ein architektonisch ansprechendes Bürogebäude in der Londoner City. Doch aus dem Wolkenkratzer ist für die Anleger längst ein Luftschloss geworden. „Inzwischen könnte sogar der Totalverlust des investierten Geldes drohen“, befürchtet Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Schon das Geschäftsjahr 2012 war mit einem dicken Minus abgeschlossen worden und auch das erste Quartal 2013 endete mit einem Minus von rund 45 Millionen Euro, wie das Unternehmen auf seiner Homepage berichtet. Auf der Hauptversammlung am 14. August will der Vorstand ein ganzheitliches Konzept vorlegen, wie wieder Handlungsfähigkeit erlangt werden soll. „Für die Anleger ist so etwas häufig mit massiven Verlusten verbunden“, sagt Fachanwalt Cäsar-Preller.

Dabei haben sich die meisten Anleger des IVG Euroselect 14 angesichts ausbleibender Ausschüttungen wohl ohnehin schon an schlechte Nachrichten gewöhnt. Die Gründe für die Krise des geschlossenen Immobilienfonds sind dabei vielfältig und reichen von zu hohen Mietprognosen, schwankenden Preisen auf dem Londoner Immobilienmarkt, Wechselkursverlusten bis zu hohen Belastungen durch Fremdfinanzierung.

„Den Anlegern wurde mit dem IVG Euroselect 14 aber offensichtlich in vielen Fällen ein Luftschloss verkauft. Oder anders ausgedrückt: Sie wurden falsch beraten. Und daraus können sich nun Ansprüche auf Schadensersatz ableiten lassen“, macht Fachanwalt Cäsar-Preller Anlegern, die um ihr Geld fürchten, wieder Hoffnung. „Wechselkursverluste, Preisschwankungen auf dem Immobilienmarkt – so etwas ist absehbar“, sagt der Jurist. Demzufolge hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch über die Risiken aufgeklärt werden müssen. „Unserer Erfahrung nach wurde der IVG Euroselect 14 aber eher als sichere Altersvorsorge angepriesen. Eine krasse Fehleinschätzung“, so Cäsar-Preller. Ebenso hätten die Anleger auch über die Provisionen, die die Bankberater für die Vermittlung der Anlage erhalten haben, aufgeklärt werden müssen.

„Es besteht auch die Möglichkeit, dass bereits der Verkaufsprospekt fehlerhaft war. Auch daraus lassen sich Schadensersatzansprüche ableiten“, sagt Cäsar-Preller.

Da am Jahresende 2013 Verjährung droht, sollten betroffene Anleger schnell handeln und sich an einen versierten Fachanwalt für ank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bereits bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger von geschlossenen Immobilienfonds.

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