IVG Euroselect 14 „The Gherkin“: Anleger sollen Anteile verkaufen oder es droht die Zwangsversteigerung

26.07.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (758 mal gelesen)
Die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds IVG Euroselect 14 „The Gherkin“ werden offenbar massiv unter Druck gesetzt. Entweder, so berichtet Fonds professionell online, sie verkaufen ihre Anteile oder es droht die Zwangsversteigerung.

Das geht aus einem Schreiben an die Anleger hervor, das Fonds professionell offenbar vorliegt. „Die Anleger haben also die Wahl zwischen Not oder Elend. Finanzielle Verluste drohen in jedem Fall. Und zwar nicht zu knapp“, befürchtet Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Der IVG Euroselect 14 hat in das imposante Bürogebäude „The Gherkin“ im Zentrum Londons investiert. In Schwierigkeiten geriet der Fonds u.a. weil gegen Auflagen in den Kreditverträgen verstoßen wurde. Ein Darlehen wurde in Schweizer Franken aufgenommen. Als dieser gegenüber dem britischen Pfund immer mehr zulegte, konnte die so genannte Loan-to-Value-Klausel nicht mehr gehalten werden. Dann können die Banken verlangen, dass keine Ausschüttungen mehr ausgezahlt werden. Nachdem zwischenzeitlich schon die Zwangsverwaltung für das Gebäude angeordnet wurde, haben die Anleger nun offenbar die nächste Hiobsbotschaft erhalten.

In dieser schwierigen Situation rät Cäsar-Preller in jedem Fall anwaltlichen Rat einzuholen: „Die Konsequenzen aus Verkauf der Anteile oder Zwangsversteigerung können verheerend sein. Da sollte abgeklärt werden, wie der Schaden minimiert werden kann.“ Eine Möglichkeit sieht der erfahrene Jurist in der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Diese können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. „Die Anleger hätten über die Risiken ihrer Kapitalanlage umfassend aufgeklärt werden müssen. Und bei geschlossenen Immobilienfonds gibt es eine ganze Reihe von Risiken: Angefangen von schwankenden Immobilienpreisen und Mieteinnahmen über Wechselkursverluste bis zum Totalverlust. Von sicherer Altersvorsorge kann da keine Rede sein“, so Cäsar-Preller. Darüber hinaus hätten die Banken nach Rechtsprechung des BGH auch über die Provisionen für die Vermittlung der Anteile informieren müssen.

Dem Bericht zu Folge sollen sich die Anleger bis zum 11. August entscheiden. Daher empfiehl Cäsar-Preller sich umgehend anwaltlichen Rat einzuholen, ehe viel Geld verloren ist.

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