IVG Euroselect 14: „The Gherkin“ steht zum Verkauf – Anleger müssen hohe Verluste befürchten

01.08.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (721 mal gelesen)
IVG Euroselect 14: Das Londoner Bürogebäude „The Gherkin“ soll nach übereinstimmenden Medienberichten verkauft werden. Für die Anleger dürfte dabei kaum etwas übrig bleiben. Ihnen droht der Totalverlust ihres investierten Geldes.

Der imposante Büroturm „The Gherkin“ im Herzen Londons steht offenbar endgültig zum Verkauf. Wie u.a. Spiegel online berichtet, habe die Immobiliengesellschaft Savills gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen Deloitte Real Estate den Auftrag zum Verkauf erhalten. Noch vor Ende des Jahres soll ein neuer Besitzer gefunden sein. „Der Verkaufserlös wird aber voraussichtlich nur ausreichen, um die Forderungen der Banken zu finanzieren. Die rund 9000 investierten Kleinanleger stehen hingegen vor dem Totalverlust“, so Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Daher empfiehlt der erfahrene Jurist den betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz anwaltlich überprüfen zu lassen. „Geschlossene Immobilienfonds sind einer Reihe von Risiken ausgesetzt, was gerade beim IVG Euroselect 14 deutlich wird. Das Gebäude verliert in Folge der Finanzkrise an Wert, Darlehensverträge können nicht mehr eingehalten werden und am Ende steht dann möglicherweise die Insolvenz oder der Notverkauf. Leidtragende sind fast immer die Anleger, denen in vielen Fällen eine sichere Kapitalanlage zum Aufbau der Altersvorsorge versprochen wurde“, erklärt Cäsar-Preller. Allerdings hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition auch aufgeklärt werden müssen. Sonst können Ansprüche auf Schadensersatz entstanden sein.

Gleiches gilt wenn die Banken ihre Vermittlungsprovisionen verschwiegen haben. „Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Kunden über diese Rückvergütungen, auch Kick-Backs genannt, aufgeklärt werden. Wurden die Provisionen verschwiegen, kann der Vertrag rückabgewickelt werden“, erklärt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundeweit geschädigte Anleger.

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