Job wegen Corona gekündigt? Wehren Sie sich - es geht um viel Geld!

27.05.2021, Autor: Herr Martin Heinzelmann / Lesedauer ca. 1 Min. (140 mal gelesen)
Ihnen wurde gekündigt?

Wehren Sie sich hiergegen!

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Um Missverständnissen vorzubeugen:

Sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber mit der Verweis auf die Corona-Krise kündigen, ist Vorsicht geboten. Die Pandemie ist für sich betrachtet kein Kündigungsgrund. Grundsätzlich sollte hiergegen mit anwaltlicher Unterstützung mit einer Kündigungssschutzklage vor dem Arbeitsgericht reagiert werden. Betriebsbedingte Kündigungen haben vor Gericht häufig keinen Bestand, sodass gute Aussichten auf eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder zumindest auf eine lukrative Abfindung, häufig im mittleren fünfstelligen Bereich, bestehen. Faktoren, welche die Höhe der Abfindung beeinflussen, sind maßgeblich die Dauer der Betriebszugehörigkeit und andere Sozialdaten (Alter, Familienstand, Qualifikation, Vermittelbarkeit), aber auch eine Prognose, den Kündigungsschutzprozess, welcher gegebenenfalls über mehrere Instanzen geführt wird, zu gewinnen.

Der Arbeitgeber msss im Kündigungsschutzverfahren die Gründe darlegen und beweisen, welche einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses entgegenstehen.

Als Alternative zu eine Abfindung ist auch eine bezahlte Freistellung, m.a.W. die Fortsetzung des Arbeitsverhältniisses unter Entbindung der Pflicht zum Erscheinen am Arbeitsplatz, in Betracht zu ziehen. Der Arbeitnehmer steht hier bis zu einem fiktiven Beendigungszeitpunkt weiterhin sozialversichert beschäftigt in den Diensten des Arbeitgebers und kann diese Zeit z.B. nutzen, um sich alternativ zu bewerben oder die Zeit bis zum Eintritt in den Ruhestand zu verkürzen.

Interessant sind auch Sprinter-Klauseln, wo sich die Parteien auf eine Zahlung der restlichen Gehälter bis zu einem Beendigungszeitpunkt verständigen, HIerbei werden häufig die vom Arbeitgeber ersparten Gehälter, pro rata oder gesamt, auf die Abfindungssumme aufgeschlagen.

Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, vertritt Sie bundesweit in Kündigungsstreitigkeiten gegenüber Ihrem Arbeitgeber.


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