Karlie Group: Schlechte Nachrichten für die Anleihe-Anleger

09.11.2016, Autor: Frau Jessica Gaber / Lesedauer ca. 2 Min. (194 mal gelesen)
Schlechte Nachrichten für die Anleger der Karlie Group GmbH. Im belgischen Teil der Unternehmensgruppe ist es zu Insolvenzen gekommen. Das kann auch Auswirkungen auf die Muttergesellschaft und damit auch auf die Anleihe-Anleger haben.

Schon Mitte Oktober nahmen die schlechten Nachrichten ihren Anfang. Da wurde bereits für die belgische Tochter Karlie Flamingo Belgium Holding Insolvenzantrag gestellt. Da kündigte die Karlie Group noch an, sich dagegen zu wehren. Davon ist jetzt keine Rede mehr. Denn die Entwicklung in Belgien zeigte weiter nach unten. Wie das Unternehmen mitteilte, haben zwei kreditgebende Banken ihre Forderungen gegenüber dem operativen belgischen Teil der Karlie Flamingo Unternehmensgruppe fällig gestellt. Das Gericht hat beantragt über beide Gesellschaften das Insolvenzverfahren zu eröffnen. Die Geschäftsführung der Gesellschaften hat beschlossen, der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuzustimmen. Damit bestehe nun auch ein Insolvenzgrund für die Karlie Flamingo Belgium Holding.

Wie die Karlie Group weiter mitteilt, stellte der belgische Teil der Karlie Flamingo Gruppe einen wesentlichen Vermögensteil der Karlie Group GmbH dar, ohne konkrete Zahlen zu nennen. Allerdings seien wesentliche negative Auswirkungen auf die Karlie Group zu erwarten. In Deutschland könne das operative Geschäft aufrechterhalten werden, solange der operative Betrieb in Belgien möglich ist. „Für die Anleihe-Anleger sind die Nachrichten bedenklich. Besonders, weil sie erst vor kurzer Zeit einer Änderung der Anleihebedingungen zugestimmt haben. Nun ist ihr investiertes Geld möglicherweise wieder in Gefahr“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Im Jahr 2013 hatte die Karlie Group eine Unternehmensanleihe (ISIN DE000A1TNG90 / WKN A1TNG9) begeben. Erst im Mai dieses Jahres stimmten die Anleger den Änderungen der Anleihebedingungen zu. Dabei wurde die Verlängerung der Laufzeit um drei Jahre bis Juni 2021 ebenso beschlossen wie der Senkung des Zinssatzes von 6,75 auf 5 Prozent p.a.

Nach dem Insolvenzantrag in Belgien könnten auf die Anleger wieder schwere Zeiten zukommen. Um finanzielle Verluste zu verhindern, können sie sich rechtzeitig über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren. „Es kann z.B. geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können“, so Rechtsanwältin Gaber.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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