KBA verdonnert Mercedes zum Rückruf Hunderttausender Fahrzeuge

20.08.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (89 mal gelesen)
Dass Mercedes wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung Fahrzeuge zurückrufen muss, war bekannt. Dass so viele unterschiedliche Mercedes-Modelle von dem Rückruf betroffen sind, kommt dann doch eher unerwartet.

Insgesamt muss Mercedes in Deutschland rund 280.000 Fahrzeuge zurückrufen, in Europa sind es etwa 700.000.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete Ende Juli einen verpflichtenden Rückruf für eine Vielzahl von Mercedes-Modellen an, berichtet „Spiegel Online“. Demnach sind von dem Rückruf Modelle der C-Klasse, E-Klasse, G-Klasse, S-Klasse und V-Klasse betroffen. Die Palette reicht vom Sportwagen bis zum Transporter. Selbst Hybrid-Fahrzeuge der C-Klasse und S-Klasse müssen demnach zurückgerufen werden. Dem „Spiegel“ liegt nach eigenen Angaben eine Liste des KBA mit den von einem Rückruf betroffenen Modellen vor. Auf der Liste tauchen demnach Mercedes GLS  3,0 Liter Diesel (OM 642), Mercedes GLE 3,0 Liter Diesel (OM 642), C-Klasse Plug.in-Hybrid 2,2 Liter Diesel (OM 651), ML 3,0 Liter Diesel (OM 642), G-Klasse 3,0-Liter-Diesel (OM 642), CLS  3,0-LiterDiesel (OM 642), S-Klasse 3,0-LiterDiesel (OM 642), S-Klasse Hybrid 2,2 Liter Diesel (OM 651), GLC 2,2 Liter Diesel (OM 651), E-Klasse 3,0-Liter-Diesel (OM 642), GLE 3,0-Liter-Diesel (OM 642), Sprinter 2,2-Liter Diesel (OM 651), V-Klasse 2,2-Liter-Diesel (OM 651) und Vito 1,6-Liter-Diesel (OM 622) auf.

Anders als das KBA hält Mercedes die verwendeten Funktionen nicht für unzulässig und hat Widerspruch gegen die Entscheidung angekündigt. An entsprechenden Software-Updates werde aber gearbeitet, um sie den Kunden anbieten zu können.

Nach der Genehmigung dieser Lösungen durch das KBA kann dann der Rückruf starten. Für die Mercedes-Kunden ist der Rückruf verpflichtend. Dennoch sehen viele Verbraucher ein Software-Update kritisch und möchten es nicht aufspielen lassen, da die Auswirkungen auf den Motor, auf Leistung, Verschleiß oder Verbrauch, ungewiss sind. Hinzu kommt, dass die Fahrzeuge durch die Abgasmanipulationen einen enormen Wertverlust erleiden und weiter Diesel-Fahrverbote drohen.

„Die Erfahrungen aus dem VW-Abgasskandal haben aber auch gezeigt, dass die betroffenen Käufer gute Chancen haben, Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags aufgrund der Abgasmanipulationen durchsetzen zu können“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Zudem haben die Verbraucher noch ein weiteres Ass im Ärmel: den Widerrufsjoker. Dieser kann auch bei Autofinanzierungen gezogen werden, wenn die Bank einer fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

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