Kindergeld gibt es auch für verheiratete Kinder

27.01.2014, Autor: Herr Frank Brüne / Lesedauer ca. 2 Min. (607 mal gelesen)
Auch wenn der Ehegatte für den Unterhalt sorgen kann, haben Eltern Anspruch auf Kindergeld

Der Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges Kind entfällt nicht deshalb, weil das Kind verheiratet ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) (Urteil vom 17.10.2013 – Az.: III R 22/13) hervor.

Der Kläger ist leiblicher Vater einer 1991 geborenen Tochter, die nach Abschluss ihrer Schulausbildung im Oktober 2010 eine dreijährige Ausbildung begann. Die Tochter heiratete im April 2010. Ihr Ehemann befindet sich seit September 2011 in einem Berufsausbildungsverhältnis. Die Eheleute erhalten jeweils eine Ausbildungsvergütung. Der Kläger leistete seiner Tochter keinen Unterhalt. Seinen Kindergeldantrag lehnte die Familienkasse ab, weil die Tochter sich mit ihrem eigenen Einkommen und dem Unterhaltsbetrag ihres Ehemannes selbst unterhalten könne. Nach der Berechnung der Familienkasse hatte die Tochter Einkünfte von mehr als 8.300 Euro. Hiergegen wehrte sich der Kläger und bekam Recht.


Geldsegen für Eltern

Eltern haben auch dann Anspruch auf Kindergeld, wenn ihre Nachkommen mit einem gut verdienenden Partner verheiratet sind, solange die Kinder unter 25 Jahre alt sind und sich in Ausbildung befinden, entscheid der BFH.

Nach langjähriger Rechtsprechung des BFH erlosch der Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind grundsätzlich mit dessen Eheschließung. Der Anspruch auf staatliche Leistungen blieb nur dann erhalten, wenn das Kind – etwa in einer Studentenehe – weniger als 8004 Euro im Jahr verdiente und die Einkünfte des Ehepartners für den vollständigen Unterhalt des Kindes nicht ausreichten (sog. Mangelfall). Diese Rechtsprechung hat der BFH nun aufgegeben. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber 2012 die Einkunftsgrenze für Kinder von 8004 Euro im Jahr abgeschafft hat.


Urteil gilt rückwirkend

Eltern können rückwirkend seit Januar 2012 das Kindergeld von monatlich 184 Euro auch dann beanspruchen, wenn Ihr Kind mit einem gutverdienenden Partner verheiratet ist. Ein Rechtsanwalt kann überprüfen, ob die restlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld erfüllt sind und ggf. bei der Stellung des Antrags helfen.



Frank Brüne

Rechtsanwalt,
Steuerberater