Kornmeier & Partner: David Guetta feat. Rihanna - Who’s That Chick

05.10.2015, Autor: Herr Kai Jüdemann / Lesedauer ca. 2 Min. (219 mal gelesen)
Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Titel: "David Guetta feat. Rihanna - Who’s That Chick". Nützliche Tipps finden Sie hier.

Berichten zufolge mahnen die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner erneut im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG ab. Es geht dabei um behauptete Urheberrechtsverletzungen an der Tonaufnahme: „David Guetta feat. Rihanna - Who’s That Chick“, welche öffentlich zugänglch gemacht worden sei.

Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger der "David Guetta feat. Rihanna - Who’s That Chick"-Abmahnung geworden sind?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.

Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die oftmals beigefügte) abgegeben werden sollte.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich einzelne Musiktitel oft auf anderen Tonträgern wie Samplern und Compilations wie z. B. "Bravo Hits" oder sogenannten "German Top 100 Single Charts" Containern enthalten. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass es für ein konkretes Musikstück mehrere Rechteinhaber gibt, wobei jeder einzelne dasselbe Werk durch Kanzleien abmahnen lassen kann. Es besteht von daher die Gefahr von Folgeabmahnungen.

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Welserstraße 10-12
10777 Berlin