Krebsmedikamente gestreckt – Apotheker muss 12 Jahre hinter Gitter

24.07.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (74 mal gelesen)
Ein Apotheker aus Bottrop sorgte für einen der größten Medizinskandale in der Geschichte der Bundesrepublik. Über Jahre streckte und panschte er die Medikamente von Krebs-Patienten.

Das Landgericht Essen hat ihn aus dem Verkehr gezogen. Der Mann muss für zwölf Jahre hinter Gitter. Außerdem darf er nie wieder als Apotheker arbeiten.

Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass der Apotheker mehr als 14.000 Medikamente derart gepanscht habe, dass sie in ihrer Qualität erheblich gemindert wurden. Wer die gestreckten Medikamente erhalten hat, lässt sich allerdings nicht nachvollziehen. Bei einer Durchsuchung der Apotheke im Jahr 2016 waren 117 fertig hergestellte Krebsmedikamente sichergestellt worden, von denen 66 nicht in Ordnung gewesen waren. „Der Mann hat mit der Gesundheit der Patienten offenbar Roulette gespielt. Wer Glück hatte, erhielt ein einwandfreies Medikament. Das spricht für eine enorme kriminelle Energie und Gleichgültigkeit gegenüber seinen Opfern“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden und Ansprechpartner für Patientenrecht.

Da niemand weiß, wer welches Medikament erhalten hat und welchen Einfluss es auf die Therapie gehabt hat, konnte der Apotheker nicht wegen Mord oder eines anderen Tötungsdelikts verurteilt werden. Stattdessen muss er neben den Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz in mehr als 14.000 Fällen auch wegen Betrugs gegenüber den Krankenkassen in 59 Fällen für zwölf Jahre ins Gefängnis. Denn gegenüber den Krankenkassen hatte er die gestreckten Medikamente voll abgerechnet. „Damit hat er eine Strafe im oberen Bereich erhalten“, begrüßt Rechtsanwalt Cäsar-Preller das Urteil. Das Gericht geht davon aus, dass der Apotheker aus Habgier gehandelt hat.

Aufgeflogen ist der Skandal, weil Mitarbeiter der Apotheke Alarm schlugen. Die Apothekenaufsicht hatte nichts festgestellt. „Auch das darf nicht sein“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Patienten oder deren Angehörige dürften nach dem Urteil eine gewisse Genugtuung verspüren. Aber nicht alle Opfer haben das Prozessende noch erlebt. „Grundsätzlich stehen Apotheker ebenso wie Ärzte in der Haftung und können schadensersatzpflichtig sein, wenn z.B. verschreibungspflichtige Medikamente grob fehlerhaft abgegeben werden. Noch schlimmer ist das natürlich, wenn dies wie im Fall der Bottroper Apotheke mit Vorsatz geschieht. Opfer von Behandlungsfehlern durch Ärzte oder Apotheker können ihre Rechte auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld geltend machen“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.


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