Krise der Schifffahrt: Landesbanken erhöhen Risikovorsorge

04.09.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1254 mal gelesen)
Eine Erholung der Schifffahrt scheint weiterhin nicht in Sicht zu sein. Die Nord LB und die HSH Nordbank erhöhten nach einem Bericht des fondstelegramms jetzt wegen der anhaltenden Krise der Schifffahrt ihre Risikovorsorge. „Das ist ein deutliches Zeichen, wie schwierig die Situation in der Schifffahrt nach wie vor von den Finanzexperten eingeschätzt wird“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Wie das fondstelegramm berichtet, erhöht die HSH Nordbank ihre Risikovorsorge von 457 Millionen Euro im Vorjahr auf 495 Millionen Euro. Die Nord LB stockt die Risikovorsorge sogar von 146 Millionen Euro im Vorjahr auf 432 Millionen Euro deutlich auf. Beide Banken führen die anhaltende Krise der Schifffahrt als maßgeblichen Grund an. Die HSH Nordbank rechnet darüber hinaus nicht mit einer nachhaltigen Erholung der Schifffahrt vor dem Jahr 2015.

„Wenn die Banken derart reagieren, sollten sich natürlich auch die Anleger von Schiffsfonds ihre Gedanken machen“, meint Cäsar-Preller. Denn viele Schiffsfonds bringen nicht die erhofften Renditen ein. Viele Anleger müssen verkraften, dass Ausschüttungen ausbleiben bzw. zurückgefordert werden oder sogar die Insolvenz droht. Für die Anleger bedeutet dies nicht selten den Totalverlust ihres eingesetzten Geldes.

Soweit müsse es aber nicht kommen, sagt der erfahrene Jurist. Denn: „Die Anlageberatung bei der Vermittlung von Schiffsfonds war in vielen Fällen bereits fehlerhaft“, so Cäsar-Preller. Dabei seien die Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als renditestarke und sichere Geldanlage beworben worden. Cäsar-Preller: „Die Risiken wurden hingegen gerne verschwiegen. Und wie die aussehen, erleben wir momentan ja. Schiffsfonds gehen pleite, die Anleger verlieren ihr Geld.“ Allerdings hätten die Anleger auf diese Risiken im Vermittlungsgespräch hingewiesen werden müssen. Gleiches gilt für die Provisionen, die die Bankberater für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung erhalten haben. „Ist diese Aufklärung nicht erfolgt, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Natürlich muss aber immer der Einzelfall geprüft werden“, sagt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bereits bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger von Schiffsfonds.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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