KTG Agrar-Tochter NOA Naturoel Anklam insolvent

19.08.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (386 mal gelesen)
Wie die Mutter so die Tochter. Nach der Insolvenz der KTG Agrar SE ist nun auch die NOA Naturoel Anklam AG pleite. Wie die KTG Agrar mitteilt, hat das Tochterunternehmen am 17. August Insolvenzantrag beim Amtsgericht Stralsund eingereicht.

Auslöser für den Insolvenzantrag soll demnach eine strittige Steuernachforderung gewesen sein.

Wie die KTG Agrar weiter mitteilte, hielt sie über Eigenkapital, Genussrechte und Darlehen 100 Prozent an der NOA Naturoel Anklam AG und hat insgesamt rund 1,9 Millionen Euro investiert. „Das Geld dürfte vermutlich weg sein“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Es ist ein weiterer Mosaikstein in den Ereignissen rund um die KTG Agrar SE. Anleger der beiden Mittelstandsanleihen Biowertpapier II und III haben insgesamt rund 342 Millionen Euro in das insolvente Agrarunternehmen gesteckt und stehen nach wie vor der bangen Frage, ob und wieviel sie von ihrem Geld wiedersehen werden. „Vermutlich wird Anfang September das reguläre Insolvenzverfahren über die KTG Agrar eröffnet. Dann dürfte es bald auch mehr Klarheit zu der Zukunft des Unternehmens geben“, so Cäsar-Preller.

Allerdings sei zu befürchten, dass sich die Anleger auf massive Einschnitte einstellen müssen. Schon im Oktober wären die Zinsen für die Anleihe Biowertpapier III fällig, im kommenden Sommer müsste die andere Anleihe komplett zurückgezahlt werden. „Dazu wird es wohl nicht kommen. Wenn die KTG Agrar SE saniert werden soll, werden die Anleger wohl auch einen Teil dazu beitragen sollen, indem sie, zumindest zum Teil, auf Forderungen verzichten oder die Laufzeiten der Anleihen verlängert werden sollen“, befürchtet Cäsar-Preller.

Allerdings besteht für die Anleger auch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Forderungen können beispielsweise durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Cäsar-Preller: „Aufklärungsbedürftig dürfte in meinen Augen auch die Tatsache gewesen sein, dass der damalige KTG-Vorstand Hofreiter schon mehrfach in Insolvenzen verwickelt war. Dieser Umstand ist meiner Meinung nach dazu geeignet, das Vertrauen der Anleger in die handelnden Personen zu erschüttern, so dass sie auch darüber hätten informiert werden müssen.“

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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