KTG Agrar: Hoffnung auf mehr Geld für die Anleger

27.01.2017, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (193 mal gelesen)
Für die Gläubiger und Anleger der KTG Agrar SE könnte es neue Hoffnung geben. Nach einem Bericht der Wirtschaftswoche könnte das Agrarunternehmen schon im Februar 2015 zahlungsunfähig gewesen sein.

„Dann wäre die Insolvenz über mehrere Monate verschleppt worden und die handelnden Personen könnten dann auch mit ihrem Privatvermögen in der Haftung stehen“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Die Staatsanwaltschaft hat bereits vor einigen Monaten Ermittlungen gegen den ehemaligen Vorstand und weitere Manager der KTG Agrar SE eingeleitet. Dabei geht es um mögliche Verstöße gegen das Aktienrecht. Insolvenzverschleppung könnte nun möglicherweise noch hinzukommen. Wie die Wirtschaftswoche unter Berufung auf ein ihr vorliegendes Insolvenzgutachten des Insolvenzverwalters berichtet, soll die Zahlungsunfähigkeit der KTG Agrar schon im Februar 2015 eingetreten sein. Der Insolvenzantrag wurde aber erst im Juli 2016 gestellt. „Sollte sich das bestätigen, wäre der Insolvenzantrag rund 17 Monate zu spät gestellt worden und die Verantwortlichen stünden wegen Insolvenzverschleppung in der Haftung“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Dem Bericht zufolge werde daher geprüft, ob Haftungsansprüche gegen Vorstände und Aufsichtsräte geltend gemacht und die bestehende D&O-Versicherung in Anspruch genommen werden kann. Die Deckungssumme aus der Manager-Haftpflichtversicherung soll bei 40 Millionen Euro liegen.

„Es besteht also die Aussicht, dass weiteres Geld in die Insolvenzkasse gespült wird. Angesichts der Überschuldung der KTG Agrar SE müssen die Anleger aber immer noch mit Verlusten rechnen. Alleine die Anleger haben über Mittelstandsanleihen rund 340 Millionen Euro investiert. Ihre Forderungen sollten sie unbedingt bis zum 17. März beim Insolvenzverwalter anmelden. Nur angemeldete Forderungen können auch im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Neben dem Insolvenzverfahren kann auch versucht werden, durch weitere rechtliche Schritte die finanziellen Verluste zu minimieren. In Betracht kommt dabei auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Forderungen können sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen als auch gegen die Anlageberater und Vermittler entstanden sein. „Anleger haben ein Anrecht auf eine ordnungsgemäße Anlageberatung. Dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können Schadensersatzansprüche entstanden sein“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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