KTG Agrar SE – Handlungsmöglichkeiten für die Anleger

04.08.2016, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (236 mal gelesen)
Anleger der KTG Agrar SE stehen nach der Insolvenz des Unternehmens weiter im Regen. Die für den 26. August vorgesehene Hauptversammlung wurde auf unbestimmte Zeit verschoben.

Damit herrscht weiterhin Unklarheit wie der Insolvenzplan aussieht und wie die Sanierung des Unternehmens vorangetrieben werden soll.

Im Zuge der Restrukturierungsmaßnahmen hat sich die KTG Agar SE inzwischen von ihrer Beteiligung an der Bio-Zentrale Naturprodukte GmbH getrennt. Der Verkauf der Anteile soll nach Unternehmensangaben nur einen einstelligen Millionenbetrag eingebracht haben. „Das dürfte nicht viel mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein sein. Alleine die Anleger der beiden Anleihen Biowertpapier II und III haben insgesamt 342 Millionen Euro in die KTG Agrar SE gesteckt. Zinsen sind da noch gar nicht mitgerechnet“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Für den erfahrenen Rechtsanwalt ist daher kaum vorstellbar, dass eine Sanierung des Unternehmens ohne Einschnitte für die Anleger über die Bühne gehen kann. Daher sei es durchaus vorstellbar, dass die Anleger zumindest auf einen Teil ihrer Zinsen verzichten oder längeren Laufzeiten zustimmen sollen. Denn die Zinszahlung für die Anleihe Biowertpapier II in Höhe von rund 18 Millionen Euro ist bereits ausgefallen, im Oktober wären die Zinsen für die Anleihe Biowertpapier III fällig und im Juni 2017 steht die Anleihe Biowertpapier II mit einem Volumen von 250 Millionen Euro zur Rückzahlung an. „Nach derzeitigem Stand ist es kaum vorstellbar, dass die KTG Agrar das leisten kann“, befürchtet Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Nähere Informationen wird es aber wohl erst geben, wenn ein Insolvenzplan erstellt ist.

In einigen Wochen wird voraussichtlich das Insolvenzverfahren eröffnet. Erst dann haben die Anleger auch die Möglichkeit, ihre Forderungen anzumelden. Ob ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Forderungen aller Gläubiger auch nur annähernd bedienen zu können, ist derzeit noch völlig ungewiss. „Auf eine allzu hohe Insolvenzquote können die Anleger wahrscheinlich aber nicht hoffen“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Allerdings gebe es noch andere rechtliche Möglichkeiten, den finanziellen Verlusten zu begegnen. So kann auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen geprüft werden. Ansprüche kommen sowohl gegen die Unternehmens- und Prospektverantwortlichen als auch gegen die Vermittler in Betracht. „Die Anleger hätten über die bestehenden Risiken umfassend aufgeklärt werden müssen“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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