KTG Agrar SE ist Geschichte – Schadensersatzansprüche der Anleger

07.10.2016, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (236 mal gelesen)
Selbst kühnste Optimisten dürften kaum noch daran glauben, dass für die Anleger im Insolvenzverfahren über die KTG Agrar SE noch viel zu holen ist. Das wurde nach der Gläubigerversammlung am 6. Oktober noch einmal deutlich.

Klar ist, dass die KTG Agrar SE Geschichte ist. Die Versammlung stimmte zu, dass Unternehmen abzuwickeln und auch die Aktien und die beiden Anleihen zum Jahresende von der Börse zu nehmen. Für die Anleger ist das Kapitel KTG Agrar allerdings noch nicht beendet. Denn für sie geht es jetzt darum, ihre Verluste zu minimieren. Viel Hoffnung, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren auch nur ansatzweise befriedigt werden können, gibt es nicht. Der Agrarkonzern ist überschuldet und alleine die Forderungen der Anleihe-Anleger belaufen sich auf 342 Millionen Euro. Forderungen anderer Gläubiger kommen hinzu. Die wesentlichen Unternehmensteile sind bereits verkauft. Etwas Geld könnte noch durch die Veräußerung der restlichen Beteiligungen in Deutschland, Rumänien und Litauen in die ziemlich leeren Kassen gespült werden. Möglicherweise können auch Organhaftungsansprüche aus der D&O-Versicherung geltend gemacht werden – falls diese überhaupt zahlen muss. „Wesentlich ändern wird sich die Lage der Anleger dadurch nicht mehr“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Dennoch sollten die Forderungen bis zum 17. März beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Immerhin gibt es die Hoffnung, dass zumindest ein geringer Teil der Forderungen befriedigt werden kann. Und nur angemeldete Forderungen können berücksichtigt werden. An hohen Verlusten für die Anleger wird dies allerdings voraussichtlich nichts ändern. „Die Anleger haben aber auch die Möglichkeit, zivilrechtlich vorzugehen“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen lassen sich die Verluste möglicherweise noch deutlich reduzieren. In den Fokus rücken dabei auch die Unternehmens- und Prospektverantwortlichen, die die wirtschaftliche Lage des Unternehmens falsch dargestellt haben könnten. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in diese Richtung laufen bereits.

Auch gegen die Vermittler und Anlageberater können Ansprüche entstanden sein. Sie hätten die Anleger umfassend über die Risiken ihrer Geldanlage aufklären müssen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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