KTG Energie AG: Anleger müssen aufpassen

21.09.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (310 mal gelesen)
Geraten die Anleger der KTG Energie AG doch noch in den Insolvenzstrudel der KTG Agar? „Es ist fast zu befürchten“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Der Grund für die düsteren Prognosen liegt auf der Hand: Am 20. September teilte die KTG Energie AG mit, dass zwei neue Vorstandsmitglieder bestellt wurden. „Das ist zunächst nicht ungewöhnlich. Schließlich hat die KTG Agrar ihre Anteile an der KTG Energie kürzlich verkauft und der neue Investor hält etwas mehr als 50 Prozent der Anteile. Das Fachgebiet der neuen Vorstände lässt aber aufhorchen“, so Cäsar-Preller. Denn: Bei den neuen Vorständen handelt es sich um zwei Rechtsanwälte einer auf Restrukturierung und Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei. So heißt es in der Mitteilung auch weiter, dass es zu den Aufgaben der neuen Vorstände gehören wird, zu prüfen, ob Gründe für einen Insolvenzantrag vorliegen – sofern sie die Bestellung annehmen. Außerdem hätten alle Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Mandate mit sofortiger Wirkung niedergelegt, teilt das Unternehmen noch mit.

Die Ad-hoc-Mitteilung lässt Raum für Spekulationen und Interpretationen zu. „Entweder hat sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens durch die Insolvenz der KTG Agrar SE so dramatisch verschlechtert, dass der Eintritt einer Insolvenz tatsächlich zu befürchten ist oder es sollen Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Beides könnte für die Anleger Verluste bedeuten“, sagt Cäsar-Preller. Interessant ist vor diesem Hintergrund auch, dass die Zinszahlung für die Anleihe der KTG Energie am 28. September fällig wäre. Das Unternehmen hatte die Anleihe im September 2012 mit einer fünfjährigen Laufzeit begeben. Der Zinskupon für die 50 Millionen Euro schwere Inhaber-Teilschuldverschreibung beträgt 7,25 Prozent jährlich.

„Die Insolvenz der KTG Agrar bahnte sich mit einer ausbleibenden Zinszahlung an. Das will nichts heißen, ruft aber ein ungutes Gefühl hervor. Die Anleger der KTG Energie sollten jetzt wachsam bleiben, ob die Zinszahlung pünktlich erfolgt. Sollte es zu Verzögerungen kommen, Änderungen an den Anleihebedingungen geplant sein oder sogar tatsächlich die Insolvenz eintreten, sollten die Anleger unbedingt ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, ehe sie empfindliche finanzielle Verluste hinnehmen müssen“, so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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