KTG Energie AG ebenfalls insolvent

27.09.2016, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (240 mal gelesen)
Nach der KTG Agrar SE ist nun auch die KTG Energie AG insolvent. Wie das Unternehmen am 27. September mitteilte, hat es beim Amtsgericht Neuruppin einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt.

Überraschend kommt der Insolvenzantrag für Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden nicht: „Nachdem ein Investor die Anteile der KTG Agrar an der KTG Energie übernommen und zwei auf Insolvenzrecht und Restrukturierung spezialisierte Rechtsanwälte in den Vorstand berufen hat, brauchte man nur noch zwei und zwei zusammenzuzählen.“ Für die Anleger der KTG Energie kann die Insolvenz aber teuer werden. 50 Millionen Euro hatten sie in die Mittelstandsanleihe des Unternehmens investiert. Ihr Geld könnte verloren sein. Nach Bekanntwerden des Insolvenzantrags sank der Kurs der Anleihe zwischenzeitlich unter einen Euro.

Ähnlichkeiten zur Insolvenz der KTG Agrar SE sind nicht von der Hand zu weisen. Hier konnte die Zinszahlung auf eine Anleihe nicht geleistet werden und es folgte der Insolvenzantrag. Die Zinsen für die Mittelstandsanleihe der KTG Energie wären am 28. September fällig gewesen. Wie die KTG Energie betont, werde im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens verfolgt. Allerdings dürfte die wirtschaftliche Schieflage der KTG Energie, nicht zuletzt durch die Insolvenz des Mutterkonzerns, erheblich sein. „Ohne Einschnitte wird eine Sanierung kaum möglich sein. Das bedeutet auch für die Anleger, dass sie wahrscheinlich ihren Teil zur Restrukturierung beitragen sollen und mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen müssen. Ausbleibende Zinszahlungen dürften da noch das kleinste Übel sein“, befürchtet Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, haben die Anleger die Möglichkeit, ihre rechtlichen Optionen prüfen zu lassen. In Betracht kann dabei auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kommen. Diese können z.B. entstanden sein, wenn die Anleger nicht über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt wurden oder Prospektfehler vorliegen“, erklärt Rechtanwalt Rosenbusch-Bansi.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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