Kündigung von Verbraucherdarlehen: Gute Aussichten für Darlehensnehmer! BGH, Urt. v. 14.07.2020, XI ZR 553/19
17.02.2021, Autor: Herr Martin Heinzelmann / Lesedauer ca. 3 Min. (239 mal gelesen)
Ihnen wurde seitens Ihrer Bank das Darlehen gekündigt? Dann sollten Sie die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen lassen!
Kündigung von Verbraucherdarlehen: Gute Aussichten für Darlehensnehmer!
Ihnen wurde seitens Ihrer Bank das Darlehen gekündigt? Dann sollten Sie die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen lassen!
Jüngst hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Urt. v. 14.07.2020, XI ZR 553/19)., dass bei einer Zuvielforderung Ihrer Bank die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge haben kann!
Dies jedenfalls dann, wenn es sich beider Zuvielforderung der Bank um keinen Kleinstbetrag handelte und es sich auch um keinen redaktionellen Fehler handelte.
Regelmäßig im Streit steht auch die Frage, ob Sie als Darlehensnehmer ihren Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachgekommen sind. § 489 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB gewährt dem Darlehensnehmer eine Zweiwochenfrist. Hintergrund: Der Gesetzgeber verpflichtet (unter anderen Voraussetzungen) die Bank, bevor sie das Darlehen kündigen darf, hiernach, dem Darlehensnehmer erfolglose eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung zu setzen, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange.
Hier genügt es nach Ansicht des Bundesgerichtshofs, wenn der rückständige Betrag innerhalb dieser Zweiwochenfrist vom Darlehensnehmer auf den Weg gebracht wurde (BGH, Urt. v. 14.07.2020, XI ZR 553/19).
Im gleichen Urteil hat sich der Bundesgerichtshof auch zu der Frage geäußert, unter welchen Voraussetzungen Darlehensrückzahlungsansprüche Ihrer Bank verjährt sein können. Wichtig hierfür ist § 497 Abs. 3 S. 3 BGB:
„Die Verjährung der Ansprüche auf Darlehensrückzahlung und Zinsen ist vom Eintritt des Verzugs nach Absatz 1 an bis zu ihrer Feststellung in einer in § 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 bezeichneten Art gehemmt, jedoch nicht länger als zehn Jahre von ihrer Entstehung an.“
Nach Auffassung des BGH erfasst diese Norm – wonach die Verjährung gehemmt sein kann – auch den Anspruch auf Rückzahlung auf Darlehensvaluta und Zinsen, vgl. § 488 Abs. 1 S. 2, § 497 Abs. S. 1 BGB, soweit die Bank ein Teilzahlungsdarlehen wegen Zahlungsverzugs insgesamt fällig gestellt hat. Rechtsverfolgungskosten (u.a. Inkasso-/wie auch Rechtsanwaltskosten) nehmen am Hemmungstatbestand hingegen nicht teil.
Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Ihre Interessen in Bankrechtsangelegenheiten bundesweit.Kündigung von Verbraucherdarlehen: Gute Aussichten für Darlehensnehmer!
Ihnen wurde seitens Ihrer Bank das Darlehen gekündigt? Dann sollten Sie die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen lassen!
Jüngst hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Urt. v. 14.07.2020, XI ZR 553/19)., dass bei einer Zuvielforderung Ihrer Bank die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge haben kann!
Dies jedenfalls dann, wenn es sich beider Zuvielforderung der Bank um keinen Kleinstbetrag handelte und es sich auch um keinen redaktionellen Fehler handelte.
Regelmäßig im Streit steht auch die Frage, ob Sie als Darlehensnehmer ihren Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachgekommen sind. § 489 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB gewährt dem Darlehensnehmer eine Zweiwochenfrist. Hintergrund: Der Gesetzgeber verpflichtet (unter anderen Voraussetzungen) die Bank, bevor sie das Darlehen kündigen darf, hiernach, dem Darlehensnehmer erfolglose eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung zu setzen, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange.
Hier genügt es nach Ansicht des Bundesgerichtshofs, wenn der rückständige Betrag innerhalb dieser Zweiwochenfrist vom Darlehensnehmer auf den Weg gebracht wurde (BGH, Urt. v. 14.07.2020, XI ZR 553/19).
Im gleichen Urteil hat sich der Bundesgerichtshof auch zu der Frage geäußert, unter welchen Voraussetzungen Darlehensrückzahlungsansprüche Ihrer Bank verjährt sein können. Wichtig hierfür ist § 497 Abs. 3 S. 3 BGB:
„Die Verjährung der Ansprüche auf Darlehensrückzahlung und Zinsen ist vom Eintritt des Verzugs nach Absatz 1 an bis zu ihrer Feststellung in einer in § 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 bezeichneten Art gehemmt, jedoch nicht länger als zehn Jahre von ihrer Entstehung an.“
Nach Auffassung des BGH erfasst diese Norm – wonach die Verjährung gehemmt sein kann – auch den Anspruch auf Rückzahlung auf Darlehensvaluta und Zinsen, vgl. § 488 Abs. 1 S. 2, § 497 Abs. S. 1 BGB, soweit die Bank ein Teilzahlungsdarlehen wegen Zahlungsverzugs insgesamt fällig gestellt hat. Rechtsverfolgungskosten (u.a. Inkasso-/wie auch Rechtsanwaltskosten) nehmen am Hemmungstatbestand hingegen nicht teil.
Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Ihre Interessen in Bankrechtsangelegenheiten bundesweit.
Kündigung von Verbraucherdarlehen: Gute Aussichten für Darlehensnehmer!
Ihnen wurde seitens Ihrer Bank das Darlehen gekündigt? Dann sollten Sie die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen lassen!
Jüngst hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Urt. v. 14.07.2020, XI ZR 553/19)., dass bei einer Zuvielforderung Ihrer Bank die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge haben kann!
Dies jedenfalls dann, wenn es sich beider Zuvielforderung der Bank um keinen Kleinstbetrag handelte und es sich auch um keinen redaktionellen Fehler handelte.
Regelmäßig im Streit steht auch die Frage, ob Sie als Darlehensnehmer ihren Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachgekommen sind. § 489 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB gewährt dem Darlehensnehmer eine Zweiwochenfrist. Hintergrund: Der Gesetzgeber verpflichtet (unter anderen Voraussetzungen) die Bank, bevor sie das Darlehen kündigen darf, hiernach, dem Darlehensnehmer erfolglose eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung zu setzen, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange.
Hier genügt es nach Ansicht des Bundesgerichtshofs, wenn der rückständige Betrag innerhalb dieser Zweiwochenfrist vom Darlehensnehmer auf den Weg gebracht wurde (BGH, Urt. v. 14.07.2020, XI ZR 553/19).
Im gleichen Urteil hat sich der Bundesgerichtshof auch zu der Frage geäußert, unter welchen Voraussetzungen Darlehensrückzahlungsansprüche Ihrer Bank verjährt sein können. Wichtig hierfür ist § 497 Abs. 3 S. 3 BGB:
„Die Verjährung der Ansprüche auf Darlehensrückzahlung und Zinsen ist vom Eintritt des Verzugs nach Absatz 1 an bis zu ihrer Feststellung in einer in § 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 bezeichneten Art gehemmt, jedoch nicht länger als zehn Jahre von ihrer Entstehung an.“
Nach Auffassung des BGH erfasst diese Norm – wonach die Verjährung gehemmt sein kann – auch den Anspruch auf Rückzahlung auf Darlehensvaluta und Zinsen, vgl. § 488 Abs. 1 S. 2, § 497 Abs. S. 1 BGB, soweit die Bank ein Teilzahlungsdarlehen wegen Zahlungsverzugs insgesamt fällig gestellt hat. Rechtsverfolgungskosten (u.a. Inkasso-/wie auch Rechtsanwaltskosten) nehmen am Hemmungstatbestand hingegen nicht teil.
Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Ihre Interessen in Bankrechtsangelegenheiten bundesweit.Kündigung von Verbraucherdarlehen: Gute Aussichten für Darlehensnehmer!
Ihnen wurde seitens Ihrer Bank das Darlehen gekündigt? Dann sollten Sie die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen lassen!
Jüngst hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Urt. v. 14.07.2020, XI ZR 553/19)., dass bei einer Zuvielforderung Ihrer Bank die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge haben kann!
Dies jedenfalls dann, wenn es sich beider Zuvielforderung der Bank um keinen Kleinstbetrag handelte und es sich auch um keinen redaktionellen Fehler handelte.
Regelmäßig im Streit steht auch die Frage, ob Sie als Darlehensnehmer ihren Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachgekommen sind. § 489 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB gewährt dem Darlehensnehmer eine Zweiwochenfrist. Hintergrund: Der Gesetzgeber verpflichtet (unter anderen Voraussetzungen) die Bank, bevor sie das Darlehen kündigen darf, hiernach, dem Darlehensnehmer erfolglose eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung zu setzen, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange.
Hier genügt es nach Ansicht des Bundesgerichtshofs, wenn der rückständige Betrag innerhalb dieser Zweiwochenfrist vom Darlehensnehmer auf den Weg gebracht wurde (BGH, Urt. v. 14.07.2020, XI ZR 553/19).
Im gleichen Urteil hat sich der Bundesgerichtshof auch zu der Frage geäußert, unter welchen Voraussetzungen Darlehensrückzahlungsansprüche Ihrer Bank verjährt sein können. Wichtig hierfür ist § 497 Abs. 3 S. 3 BGB:
„Die Verjährung der Ansprüche auf Darlehensrückzahlung und Zinsen ist vom Eintritt des Verzugs nach Absatz 1 an bis zu ihrer Feststellung in einer in § 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 bezeichneten Art gehemmt, jedoch nicht länger als zehn Jahre von ihrer Entstehung an.“
Nach Auffassung des BGH erfasst diese Norm – wonach die Verjährung gehemmt sein kann – auch den Anspruch auf Rückzahlung auf Darlehensvaluta und Zinsen, vgl. § 488 Abs. 1 S. 2, § 497 Abs. S. 1 BGB, soweit die Bank ein Teilzahlungsdarlehen wegen Zahlungsverzugs insgesamt fällig gestellt hat. Rechtsverfolgungskosten (u.a. Inkasso-/wie auch Rechtsanwaltskosten) nehmen am Hemmungstatbestand hingegen nicht teil.
Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Ihre Interessen in Bankrechtsangelegenheiten bundesweit.
Autor dieses Rechtstipps

Dr. jur. Martin Heinzelmann
MPH Legal Services
(30 Bewertungen)
Weitere Rechtstipps (105) Weitere Rechtstipps (105) Fahrverbot weg! Einstellung des Verfahrens nach § 153 a StPO! Kein Darlehensrückzahlungsanspruch gegen Erben - Bank geht leer aus! Arbeitsrecht/Kündigung – Fehltag rechtfertigt keinen Rauswurf! Betrug bei Autokauf - Fahrzeug gehörte Leasinggesellschaft! Kündigung eines Verbraucherdarlehens unwirksam (BGH, Urt. v. 14.07.2020, XI ZR 553/19)?: Baufinanzierungskunden aufgepasst! Darlehenskündigung nach 10 Jahren! Sparkassedarlehen widerrufen - Vertragsausstieg ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Rückforderung von Schenkungen seitens der Schwiegereltern rechtens? Darlehensnehmer aufgepasst! Sticht der Widerrufsjoker? Rückzahlungsanspruch aus Darlehen? OLG Stuttgart korrigiert LG Stuttgart: Kein Darlehensrückzahlungsanspruch gegen einen Erben. LG Dortmund (Urt. v. 31.07.2020, 3 O 6/20): Sittenwidrigkeit Arbeitnehmerbürgschaft Darlehen - Nichtabnahmeentschädigung: Ja oder nein? Gutgläubiger Erwerb eines unterschlagenen Leasing-KFZ: Abfindung jetzt - Arbeitsrecht - Arbeitnehmer aufgepasst! Anlageberatung innerhalb der Familie/des Bekanntenkreises und die Haftung des Anlageberaters: Fahrverbot rechtswidrig? Bußgeldbescheid rechtswidrig? Einspruch jetzt! Strafverteidigung und Täter-Opfer-Ausgleich: Chancen nutzen! "Werkswagen" statt "Mietwagen" erhalten? Rücktritt möglich! Arbeitsrecht Frankfurt a. M.: Corona-Kündigungsschutzklage Fehlüberweisung der Bank - Ansprüche des Bankkunden gegen die Bank und den Zahlungsempfänger: Jobverlust durch außerordentliche Kündigung? Wehren Sie sich! Arbeitsverhältnis außerordentlich gekündigt? Arbeitsrecht-Kündgiung-Kündigungsschutzklage! Arbeitsrecht – Kündigungsschutzklage jetzt! Widerruf von Sparkassendarlehen jetzt! Coronovirus - betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutzklage jetzt! Vertragsrecht - Europäischer Gerichtshof auf Seiten des Verbrauchers (Rechtssache C-511/17)!! Widerruf einer Grundstücksschenkung wegen groben Undanks: Kanzleierfolg/EC-Kartenmissbrauch: Postbank erstattet über 26.000,00.- Euro: Jobverlust durch Kündigung? Abfindung winkt! Ist eine Schenkung widerruflich? Missbräuchliche Verwendung von PIN und TAN. Jobverlust - greift das Kündigungsschutzgesetz? Beschuldigte(r) eines Strafverfahrens - Chance auf Verfahrenseinstellung nach § 153 a StPO nutzen! Banken und Darlehensnehmer aufgepasst! Wertermittlungsgebühren sind Pflichtangaben! Kündigung des Arbeitsplatzes bereits unwirksam wegen Formfehler? Darlehensnehmer aufgepasst! Darlehensvertrag widerrufbar! Arbeitsplatz gekündigt? Kündigung sittenwidrig oder treuwidrig? Nichtabnahmeentschädigung von Banken. Zu Recht? Widerruf von Überweisungen? Geht das? Fahrzeug vorzeitig ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurück an Autobank! Widerrufsjoker sticht! Sparkontoinhaber aufgepasst! Auszahlungsanspruch gegenüber Eltern/Großeltern (BGH, Beschl. v. 17.07.2019 - XII ZB 425/18)? Kündigung erhalten - Arbeitnehmer aufgepasst! Darlehenswiderruf bei Prlongation möglich? Darlehenswiderruf jetzt? Sind Sie Verbracher? Cannstatter Wasen - Volksfestschlägerei - Ermittlungsverfahren droht! Autokredit widerrufen und Fahrzeug zurück! Widerrufsjoker sticht! Arbeitplatz gekündigt? Kündigungsschutzklage einlegen! Sparkassendarlehen widerruflich - Effektivzins im Darlehensvertrag falsch - Widerrufsjoker sticht! Audi-Fahrer aufgepasst - jetzt KFZ-Finanzierung widerrufen und Verträge rückabwickeln/Fahrzeug zurück geben! Mietwohnung gewerblich genutzt? Widerruf Sparkassendarlehen: Kündigung zu Unrecht erhalten? Wehren Sie sich! Mieter aufgepasst: Kündigung rechtswidrig! Arbeitsrecht - Spontanurlaub-Gefahr der außerordentlichen Kündigung! Die Abfindung: Goldener Fallschirm im Arbeitsrecht! Jobverlust durch Kündigung? Bitte nicht ohne Entschädigung! Bankdarlehen jetzt widerrufen und Vertragsausstieg ermöglichen! Wenn die Bank plötzlich kündigt! Wehren Sie sich! Arbeitnehme aufgepasst - Kündigungsschutzklage jetzt! Darlehenswiderruf jetzt! Vielzahl von fehlenden Pflichtangaben in Darlehensverträgen! Dieselgate - Fahrzeug zurück! Darlehensnehmer von Autobanken aufgepasst! Widerrufsjoker sticht! Widerruf von Darlehen? Verbraucher oder Unternehmer? Als Führungskraft versetzt? Wehren Sie sich! Lehrstunden für VW vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen! | Kategorie: Arbeitsrecht Kreditnehmer aufgepasst - Nachbesicherungsanspruch der Bank fraglich! Vorfälligkeitsentschädigung bei gekündigtem Darlehen berechnet: Stuttgarter Kanzlei verklagt Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG vor dem LG Düsseldorf! Darlehensnehmer aufgepasst! Ist Ihre Bank übersichert? P&R Container - Insolvenzverfahren läuft - Gründer in Untersuchungshaft: Anfechtung des Mietvertrages! Top-Chance für Vermieter! Insolvenz von P&R, Post vom Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé, erhalten? Arbeitsverhältnis gekündigt? Durch Videoaufnahmen überführt? Die fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer: Autokäufer aufgepasst! Sensation! Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei bankseitig gekündigten Verbraucherdarlehen! BGH: Unverjährter Anspruch auf fehlerfreie Widerrufsbelehrung keine Voraussetzung für Recht zum Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags Keine Vorfälligkeitsentschädigung – ING-DiBa unterliegt vor dem Landgericht Frankfurt! Bausparvertrag gekündigt? Löschung Schufa-Eintrag. Darlehenswiderruf bei Fernabsatzgeschäften – BGH spricht Klartext! Arbeitsrecht - Entgeltfortzahlung: Kanzleierfolg (Darlehenswiderruf) gegenüber LBBW/BW-Bank vor dem OLG Stuttgart! Führerschein futsch - was nun? Arbeitsverhältnis unzulässig befristet? Haftung Immobilienmakler! Darlehenswiderruf (ING-DiBa / Frankfurter Sparkasse / Sparda-Bank / Volksbank u. a.) Arbeitsplatz gekündigt! Wehren Sie sich zeitnah mit der Kündigungsschutzklage! Sparkassenkunden aufgepasst! Baudarlehen mit hoher Erfolgswahrscheinlichkeit widerrufbar! Dieselfahrverbot? Kreditfinanziertes Fahrzeug über Darlehenswiderruf jetzt zurück an Hersteller! Fahrerflucht? Ohne Fremdschaden warten nicht nötig: Urteil des Landgerichts Schweinfurt (Az.: 22 O 748/15) - unerlaubt vom Unfallort entfernt? Darlehenswiderruf erfolgreich! Stuttgarter Kanzlei gewinnt gegen Sparda-Bank vor dem BGH (BGH, Urt. v. 16.05.2017 - XI ZR 586/15).! Darlehenswiderruf (Sparkasse, Volksbank, Sparda-Bank, ING-DiBa, DSL-Bank u.a.) Geschädigter Anleger in Schiffs-/Flugzeugfonds? Was ist zu tun? Sparkassen Darlehen aus den Jahren 2010-2014 widerrufen! Darlehenswiderruf auch nach Darlehensrückführung möglich! Finanzanlage ungeeignet zur Altervorsorge - Berterhaftung (BGH, III ZR 93/16, Urt. v. 23.03.2017)) Bundesgerichtshof kippt Widerrufsbelehrung Darlehenswiderruf Unwirksamkeit einer Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Kündigung von zuteilungsreifen, nicht voll besparten Bausparverträgen Bausparvertrag gekündigt? So wehren Sie sich: Arbeitsverhältnis gekündigt? Rechte von Arbeitnehmern auf Weiterbeschäftigung/Abfindung u.a. Widerruf Darlehensvertrag/Baufinanzierung Abmahnschreiben wegen „illegaler“ Nutzung von Online-Diensten
Anschrift
Remstalstraße 21
70374 Stuttgart
DEUTSCHLAND
Telefon: 0711-91288762
Mobil: 01731694970
Kontakt
Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!
Rechtsanwalt Martin Heinzelmann