Landgericht Hamburg: Autokredit bei der VW Bank kann widerrufen werden

03.12.2018, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (81 mal gelesen)
Autofinanzierungen lassen sich vielfach noch Jahre nach Abschluss widerrufen, weil die Bank fehlerhafte Widerrufsinformationen verwendet hat. Solche Fehler sind auch der VW Bank unterlaufen, wie ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.11.2018 zeigt (Az.: 318 O 141/18).

Autofinanzierungen lassen sich vielfach noch Jahre nach Abschluss widerrufen, weil die Bank fehlerhafte Widerrufsinformationen verwendet hat. Solche Fehler sind auch der VW Bank unterlaufen, wie ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.11.2018 zeigt (Az.: 318 O 141/18).

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger im Jahr 2014 einen VW Tiguan TDI gekauft und zur Finanzierung einen Autokredit bei der Volkswagen Bank abgeschlossen. Es stellte sich heraus, dass der Pkw vom VW Abgasskandal betroffen war. Ende 2017 entschloss sich der Kläger daher, seine Autofinanzierung zu widerrufen.

Das Landgericht Hamburg entschied, dass der Widerruf auch mehr als drei Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags noch möglich war, da die Bank fehlerhafte Widerrufsinformationen verwendet habe. Dadurch sei die 14-tägige Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt worden und der Widerruf immer noch möglich gewesen. Das LG Hamburg bemängelte, dass die Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten nicht ausreichend gewesen seien. Insbesondere sei der Darlehensnehmer nicht über sein außerordentliches Kündigungsrecht aufgeklärt worden, so dass der falsche Eindruck entstehen könnte, dass er kein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund habe.  

„Da es sich bei Autofinanzierungen in vielen Fällen um ein sog. verbundenes Geschäft handelt, wird durch den Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Die Folge ist, dass der Kreditnehmer das Auto an die Bank gibt und seine geleisteten Raten im Gegenzug zurückbekommt. Für die gefahrenen Kilometer kann die Bank eine Nutzungsentschädigung verlangen, die bei Kreditverträgen, die nach dem 12. Juni 2014 geschlossen wurden, im Idealfall sogar entfallen kann“, erklärt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Der Widerrufsjoker kann also helfen, einen ungeliebten Diesel in Zeiten von Fahrverboten und Wertverlust loszuwerden. Dabei ist der Widerruf von Autofinanzierungen aber keineswegs auf Fahrzeuge begrenzt, die vom Abgasskandal betroffen sind. „Der Widerruf ist grundsätzlich möglich, wenn die Bank fehlerhafte Widerrufsinformationen verwendet hat. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Neunwagen oder Gebrauchtwagen handelt oder ob es über einen Dieselmotor oder Benzinmotor verfügt“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen.

 

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