LBB Invest: Stratego Grund wird abgewickelt – Schadensersatz möglich

13.08.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1305 mal gelesen)
Der Dachfonds Stratego Grund wird aufgelöst und abgewickelt. Das teilte die LBB Invest (Landesbank Berlin Invest) jetzt den Anlegern mit.

Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Das kommt nicht mehr überraschend, nachdem der Stratego Grund schon im Frühjahr 2012 geschlossen wurde. Anleger sollten jetzt aber ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich prüfen lassen.“

Der Dachfonds Stratego Grund hat schwerpunktmäßig in offene Immobilienfonds investiert. Viele dieser Fonds gerieten aber in massive Schwierigkeiten und befinden sich z.T. in Liquidation. Von diesen Problemen blieb letztlich auch der Dachfonds nicht verschont.

„Für die Anleger des Stratego Grund bedeutet dies, dass sie wahrscheinlich enorme Verluste hinnehmen müssen. Daher sollten sie jetzt ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen“, rät Cäsar-Preller.

Ansatzpunkte für den Anspruch auf Schadensersatz kann eine fehlerhafte Anlageberatung liefern. „Spätestens seit der Immobilienkrise 2007 hätte jedem klar sein müssen, dass offene Immobilienfonds keine sicheren Kapitalanlagen, die sich zur Altersvorsorge eignen, sind. Dennoch wurden sie häufig noch so angepriesen. Stattdessen hätten die Anleger aber auf die Risiken hingewiesen werden müssen“, erläutert Cäsar-Preller. Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Provisionen, die die Bankberater für die Vermittlung erhalten haben, aufgeklärt werden müssen. „Die Ansprüche an eine anleger- und objektgerechte Beratung sind hoch. Wenn sie nicht eingehalten werden, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen“, so Cäsar-Preller. Natürlich müsse dies immer im Einzelfall geprüft werden.

Mehr Informationen:

Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 17 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz)

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei(at)caesar-preller.de
www.caesar-preller.de